Vermietungsportale im Vergleich: Welche Plattform passt zu Ihnen?

Wunderflats, Airbnb, ImmoScout24, Immowelt oder Heimat24? Wer eine möblierte Wohnung in Deutschland vermieten möchte, steht vor der Frage, welches Portal den besten Mieter zur richtigen Konditionen bringt. Dieser Vergleich macht die Unterschiede sichtbar.

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Wer eine möblierte Wohnung in Deutschland vermieten möchte, hat mehr Optionen als je zuvor. Airbnb, Wunderflats, ImmoScout24, Immowelt, Spotahome: jedes Portal verspricht Reichweite, geprüfte Mieter und reibungslose Abwicklung. Aber die Unterschiede sind erheblich. Manche Plattformen sind für Kurzzeitaufenthalte konzipiert, andere für langfristige Wohnverhältnisse. Manche bieten rechtssichere Mietverträge nach deutschem Recht, andere überlassen die Vertragsgestaltung dem Vermieter. Und manche sind in deutschen Großstädten rechtlich problematisch, wenn es um die Vermietung ganzer Wohnungen geht.

Dieser Artikel vergleicht die wichtigsten Plattformen für Vermieter möblierter Wohnungen in Deutschland. Er erklärt, für welche Vermieter und welche Vermietungssituationen jedes Portal geeignet ist, was es kostet, wie die Rechtslage aussieht und welchen Aufwand Sie als Vermieter einkalkulieren müssen. Am Ende wissen Sie, welches Portal zu Ihrer Wohnung, Ihrer Zielgruppe und Ihrer Situation passt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Für möblierte Wohnungen ab einem Monat Mietdauer ist Wunderflats die spezialisierte Plattform in Deutschland: mit geprüften Mietern, rechtssicheren BGB-Mietverträgen und voller Unterstützung bei der Anmeldung des Mieters.
  • Airbnb ist auf touristische Kurzzeitaufenthalte ausgelegt. In Berlin, München, Hamburg und anderen Städten ist die Kurzzeitvermietung ganzer Wohnungen gesetzlich stark eingeschränkt oder ganz verboten.
  • ImmoScout24 und Immowelt sind Generalportale für alle Wohnungstypen. Sie eignen sich für die klassische Langzeitvermietung, bieten aber keine spezialisierten Funktionen für möbliertes Wohnen auf Zeit.
  • Ab Mai 2026 verpflichtet ein neues Bundesgesetz Kurzzeitvermietungsplattformen wie Airbnb, Buchungsdaten an Behörden zu melden. Für Vermieter auf Wunderflats gilt diese Meldepflicht nicht.
  • Die richtige Wahl hängt von drei Faktoren ab: Mietdauer (kurz, mittel, lang), Zielgruppe (Touristen, Berufspendler, Expats, Unternehmen) und rechtlicher Rahmen in Ihrer Stadt.

Überblick: Portale auf einen Blick

Der deutsche Mietmarkt ist in drei Segmente unterteilt, die sich in Mietdauer, Zielgruppe und rechtlichem Rahmen grundlegend unterscheiden. Kein Portal deckt alle drei gleichzeitig gut ab. Bevor Sie ein Inserat schalten, lohnt es sich zu klären, in welchem Segment Ihre Wohnung am besten positioniert ist.

Kurzzeitvermietung

1 Nacht bis 29 Tage

Plattformen: Airbnb, Booking.com

Für Touristen und Geschäftsreisende auf Durchreise. In Großstädten rechtlich stark eingeschränkt.

Mittelfristige Vermietung

1 Monat bis 2 Jahre

Plattformen: Wunderflats, Spotahome

Für Berufspendler, Expats und Unternehmensentsendungen. Vollständig im deutschen Mietrecht verankert.

Langzeitvermietung

Ab 2 Jahren, unbefristet

Plattformen: ImmoScout24, Immowelt, eBay Kleinanzeigen

Für Mieter, die dauerhaft eine Wohnung suchen. Starker Mieterschutz. Möblierung selten vorgesehen.

Möblierte Wohnungen auf Zeit fallen fast immer in das mittlere Segment. Vermieter, die möbliert vermieten, richten sich an eine Zielgruppe, die nicht dauerhaft in der Stadt bleibt: Berufspendler, Expats, Werkstudenten, Projektmitarbeiter, Unternehmensentsandte. Diese Gruppe sucht typischerweise auf Wunderflats, nicht auf ImmoScout24 oder Airbnb.

Vollständiger Vergleich

Die folgende Tabelle vergleicht alle relevanten Portale nach den Kriterien, die für Vermieter möblierter Wohnungen in Deutschland entscheidend sind.

Kriterium Wunderflats Airbnb ImmoScout24
Mietdauer Ab 1 Monat Ab 1 Nacht Unbefristet / ab 1 Jahr
Primäre Zielgruppe Berufspendler, Expats, Studenten, Unternehmen Touristen, Kurzreisende Wohnungssuchende auf Dauer
Möblierung erforderlich Ja, vollständig Ja, in der Regel Nein, beides möglich
Mietvertrag BGB-konformer Zeitmietvertrag, zweisprachig Plattformbedingungen, kein Wohnraummietvertrag Eigene Vorlage, Download angeboten
Anmeldung des Mieters (Wohnungsgeberbestätigung) Vollständig unterstützt In der Regel nicht möglich Möglich, aber nicht koordiniert
Mieterprüfung Ausweisverifizierung, Bonitätsprüfung, Schufa Ausweisverifizierung (optional) Selbstauskunft, keine Prüfung durch Portal
Rechtslage in Großstädten Vollständig rechtskonform Eingeschränkt: Berlin max. 90 Tage, München max. 56 Tage, Hamburg ganzflächig verboten Vollständig rechtskonform
Inserat-Kosten für Vermieter Kostenlos; Provision bei Vertragsabschluss Kostenlos; ca. 3 % Servicepauschale pro Buchung Inserat-Gebühr ab ca. 99 EUR / Inserat; Premiumoptionen extra
Datenmeldepflicht ab Mai 2026 Nicht betroffen (Wohnraumvermietung) Meldepflichtig gegenüber Bundesnetzagentur Nicht betroffen
Unternehmenskundschaft Dedizierter Firmenservice Keine spezialisierten Unternehmensangebote Kein Schwerpunkt
Geographische Abdeckung Deutschland (alle Großstädte) Weltweit Deutschland und Österreich

Wunderflats: möbliertes Wohnen auf Zeit

Wunderflats ist die einzige Plattform in Deutschland, die ausschließlich für die mittelfristige Vermietung möblierter Wohnungen gebaut wurde. Alle Funktionen, vom Mietvertrag über die Mieterprüfung bis zur Wohnungsgeberbestätigung, sind auf genau dieses Segment zugeschnitten.

Wer vermietet über Wunderflats?

Das typische Angebot auf Wunderflats: eine vollständig möblierte Wohnung in einer deutschen Großstadt, verfügbar für mindestens einen Monat. Die Vermieter sind Private mit einer oder mehreren Einheiten sowie professionelle Anbieter. Wunderflats ist bewusst auf das deutsche Wohnraummarktsegment beschränkt: keine Ferienwohnungen, keine Touristenbetten, keine Hotels.

Wer mietet über Wunderflats?

Die Mieter auf Wunderflats kommen typischerweise aus vier Gruppen. Erstens Berufspendler, die vorübergehend in einer anderen Stadt arbeiten und eine saubere, rechtssichere Unterkunft für ein bis sechs Monate benötigen. Zweitens Expats und internationale Fachkräfte, die nach Deutschland ziehen und eine Wohnung für die Übergangsphase suchen, bevor sie langfristig mieten. Drittens Studierende und Doktoranden auf Zeit. Viertens Unternehmensentsandte, deren Arbeitgeber direkt über Wunderflats bucht und die Kosten übernimmt.

Was unterscheidet Wunderflats von anderen Portalen?

Drei Merkmale sind für Vermieter besonders relevant:

  • Rechtssichere Mietverträge: Wunderflats stellt standardisierte Zeitmietverträge nach BGB zur Verfügung, auf Deutsch und Englisch. Das schützt Vermieter vor formalen Fehlern und schafft Klarheit für internationale Mieter.
  • Vollständige Mieterprüfung: Wunderflats prüft die Identität jedes Mieters, erhebt eine Selbstauskunft und fordert Bonitätsnachweise an. Vermieter sehen vor der Zusage ein vollständiges Mieterprofil.
  • Wohnungsgeberbestätigung: Das Formular, das Mieter für die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt benötigen, ist in den Wunderflats-Prozess integriert. Vermieter stellen es digital aus. Das ist für Expats und internationale Mieter unverzichtbar.

Tipp: Unternehmen, die regelmäßig Mitarbeiter für Projekte in deutschen Städten einsetzen, können über das Wunderflats-Firmenportal direkt buchen und die Abrechnung zentral steuern. Das entlastet sowohl HR als auch die Mitarbeiter vor Ort.

Airbnb: Kurzzeitvermietung mit rechtlichen Grenzen

Airbnb ist weltweit bekannt und hat eine enorme Reichweite. Für Vermieter einer möblierten Wohnung in Deutschland, die für Aufenthalte ab einem Monat vermieten möchten, ist es jedoch die falsche Plattform. Die Gründe dafür sind nicht strategischer Natur, sondern rechtlicher.

Das Zweckentfremdungsverbot in deutschen Großstädten

Deutschland hat seit 2019 in allen großen Städten Gesetze verabschiedet, die die kurzfristige Vermietung ganzer Wohnungen als Ferienwohnung einschränken. Hintergrund ist die Wohnungsnot in Ballungsräumen: Wohnraum, der als Ferienwohnung genutzt wird, steht dem regulären Mietmarkt nicht mehr zur Verfügung.

Stadt Regelung (Stand 2026) Maximales Bußgeld
Berlin Ganze Wohnung max. 90 Tage/Jahr; Registrierungsnummer Pflicht 500.000 EUR
München Ganze Wohnung max. 56 Tage/Jahr bei Zweitwohnungen; Hauptwohnung mit Ausnahmen 500.000 EUR
Hamburg Vollständige Wohnungsvermietung gewerblich verboten; nur Zimmervermietung im selbstgenutzten Objekt zulässig 500.000 EUR
Frankfurt Genehmigungspflichtig; Ausnahmen für Hauptwohnungen bis zu 90 Tagen 100.000 EUR
Köln Genehmigungspflicht für mehr als 50 % des Wohnraums; Registrierungsnummer seit 2023 100.000 EUR

Achtung: Ab Mai 2026 sind Kurzzeitvermietungsplattformen wie Airbnb gesetzlich verpflichtet, Buchungsdaten an die Bundesnetzagentur zu melden. Behörden können Verstöße damit deutlich leichter nachverfolgen. Vermieter, die ihre Wohnung ohne Genehmigung über Airbnb anbieten, gehen damit ein erhöhtes Risiko ein.

Wann macht Airbnb dennoch Sinn?

Airbnb bleibt für zwei Szenarien sinnvoll. Erstens für Zimmer in selbstgenutzten Wohnungen: Wenn Sie ein Zimmer in Ihrer eigenen Wohnung vermieten, gelten die Beschränkungen in der Regel nicht. Zweitens für kurze Überbrückungszeiträume unter 30 Tagen in Städten, wo Sie die Anforderungen (Registrierungsnummer, Tageslimit) nachweislich erfüllen.

Für die Vermietung ganzer Wohnungen ab einem Monat ist Airbnb strukturell falsch positioniert: keine Anmeldungsunterstützung, kein BGB-Mietvertrag, kein Zeitmietrahmen. Mieter, die länger als 30 Tage bleiben und sich ummelden wollen, brauchen ein Portal wie Wunderflats.

ImmoScout24 und Immowelt: Generalportale für Langzeitvermietung

ImmoScout24 und Immowelt sind die größten deutschen Immobilienportale nach Reichweite. Sie listen Kaufobjekte, Mietwohnungen und Gewerbeflächen. Für die klassische Langzeitvermietung einer unmöblierten Wohnung sind sie gut geeignet. Für die Vermarktung möblierter Wohnungen auf Zeit haben sie jedoch strukturelle Schwächen.

Was ImmoScout24 und Immowelt gut können

Beide Portale haben eine hohe Reichweite in Deutschland und sprechen Menschen an, die dauerhaft eine Wohnung suchen. Wer eine Wohnung langfristig (zwei Jahre und länger) vermieten möchte, findet dort die größte Suchnachfrage. Die Portale bieten Inserat-Pakete mit Fotos, Grundriss und Exposé, Merklisten und Kontaktformulare für Interessenten sowie Vertragsmuster zum Download.

Warum diese Portale für möbliertes Wohnen auf Zeit weniger geeignet sind

ImmoScout24 und Immowelt sind auf Langzeitvermietung ausgerichtet. Die Suchfilter, die Nutzererwartungen und das typische Angebotsprofil spiegeln das wider. Wer eine möblierte Wohnung für drei Monate sucht, findet dort kaum das richtige Angebot. Und wer als Vermieter eine möblierte Wohnung für genau diese Gruppe anbietet, erreicht dort nicht die passende Zielgruppe.

Hinzu kommen drei praktische Einschränkungen. Erstens bieten beide Portale keine Unterstützung bei der Erstellung von Zeitmietverträgen für möblierte Wohnungen. Zweitens gibt es keine integrierte Mieterprüfung mit Bonitätsdaten. Drittens ist die Koordination der Wohnungsgeberbestätigung nicht Teil des Prozesses.

Hinweis: ImmoScout24 bietet eine Kategorie "Wohnen auf Zeit" an, die explizit auf möblierte Kurz- und Mittelvermietung ausgerichtet ist. Diese Kategorie hat eine geringere Reichweite als das Hauptangebot. Sie kann als Ergänzungskanal sinnvoll sein, ersetzt Wunderflats für diese Zielgruppe aber nicht.

Spotahome: Nischenportal für Studenten und Berufstätige

Neben Wunderflats gibt es ein weiteres Portal, das sich auf möbliertes Wohnen auf Zeit spezialisiert hat: Spotahome. Die Plattform ist in Deutschland aktiv, hat aber einen anderen Zuschnitt als Wunderflats.

Spotahome

Spotahome richtet sich an Studenten und junge Berufstätige, die eine möblierte Wohnung oder ein Zimmer für mehrere Monate suchen. Die Plattform ist stärker auf das südeuropäische Marktsegment fokussiert (Spanien, Italien, Portugal), hat aber auch in deutschen Städten ein Angebot. Für Vermieter, die gezielt Studenten und Berufseinsteiger ansprechen möchten, kann Spotahome eine sinnvolle Ergänzung zu Wunderflats sein.

Kurzübersicht: Spotahome

  • Zielgruppe: Studenten, junge Berufstätige
  • Stärke: Zimmer- und WG-Vermietung
  • Schwäche: Schwerpunkt Südeuropa
  • Reichweite: Europa

Rechtslage: Was Vermieter in deutschen Städten wissen müssen

Die Wahl des richtigen Portals hat direkte rechtliche Konsequenzen. Wer die falsche Plattform nutzt oder ohne die erforderlichen Genehmigungen vermietet, riskiert erhebliche Bußgelder und Nachforderungen. Die wichtigsten Punkte im Überblick.

Das Zweckentfremdungsverbot gilt deutschlandweit

Das Zweckentfremdungsverbot schützt Wohnraum vor der Umwidmung in Ferienwohnungen. Es gilt in allen deutschen Großstädten in unterschiedlicher Ausprägung. Entscheidend ist: Wer eine ganze Wohnung dauerhaft oder überwiegend als touristische Unterkunft über Airbnb oder vergleichbare Kurzzeit-Plattformen vermietet, betreibt in der Regel eine zweckentfremdende Nutzung.

Die mittelfristige Wohnraumvermietung über Wunderflats ist davon nicht betroffen. Zeitmietverträge ab einem Monat gelten als reguläre Wohnraumvermietung. Der Mieter wohnt in der Wohnung, ist dort gemeldet und hat alle Rechte eines regulären Mieters. Das ist kein Tourismus, sondern Wohnen.

Neue Meldepflicht für Kurzzeitvermietungsplattformen ab Mai 2026

Das Jahressteuergesetz 2022 hat eine EU-weite Meldepflicht für digitale Plattformen eingeführt, die in Deutschland seit Januar 2023 gilt. Eine neue Bundesregelung, in Kraft seit Mai 2026, verpflichtet Plattformen für Kurzzeitvermietung zusätzlich, Buchungsdaten (Vermieteridentität, Aufenthaltsdauer, Umsatz) an die Bundesnetzagentur zu melden. Ziel ist die Durchsetzung der Zweckentfremdungsgesetze.

Für Vermieter auf Wunderflats hat diese Regelung keine Auswirkungen: Wohnraumvermietung ab einem Monat ist ausdrücklich ausgenommen. Airbnb und vergleichbare Plattformen fallen unter die Meldepflicht. Vermieter dort müssen davon ausgehen, dass ihre Daten an Behörden übermittelt werden.

Die Wohnungsgeberbestätigung: Pflicht, keine Option

Seit 2015 sind Vermieter in Deutschland verpflichtet, jedem Mieter innerhalb von zwei Wochen nach Einzug eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Das Formular ist die Grundlage für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Wer es nicht ausstellt, handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld bis zu 1.000 EUR.

Wunderflats hat diesen Prozess vollständig in die Plattform integriert. Die Bestätigung wird digital ausgestellt und dem Mieter direkt übermittelt. Für Airbnb-Vermieter ist diese Funktion nicht vorgesehen: touristische Kurzzeitgäste benötigen keine Anmeldung und erhalten daher auch keine Wohnungsgeberbestätigung.

Kosten im Vergleich

Die Kostenstruktur der Portale unterscheidet sich erheblich. Es gibt keine einheitliche Formel. Vermieter sollten die Gesamtkosten je Vermietungsfall berechnen, nicht nur die Portalprovision.

Portal Inserat-Kosten Provision / Gebühr bei Abschluss Sonstige Kosten
Wunderflats Kostenlos Provision bei Mietvertragsabschluss (Details auf wunderflats.com) Keine
Airbnb Kostenlos Ca. 3 % Servicepauschale pro Buchungsbetrag (Vermieterseite) Bußgeld-Risiko bei fehlender Genehmigung; ggf. Steuer auf Mieteinnahmen
ImmoScout24 Ab ca. 99 EUR pro Inserat (Laufzeit abhängig); Premiumoptionen ab ca. 199 EUR Keine Provision Kosten für Anzeigenverlängerung; ggf. Solvenzprüfung-Add-on
Immowelt Ab ca. 79 EUR pro Inserat Keine Provision Ähnlich ImmoScout24

Der direkte Provisionsvergleich greift zu kurz. Vermieter sollten auch den Zeitaufwand einrechnen: Anfragen beantworten, Verträge erstellen, Mieter prüfen, Wohnungsgeberbestätigungen ausstellen. Portale wie Wunderflats, die diese Schritte automatisieren, senken den Gesamtaufwand erheblich, auch wenn die Provision auf den ersten Blick höher erscheint als die Listinggebühr bei ImmoScout24.

Rechenbeispiel: Eine 2-Zimmer-Wohnung in Frankfurt wird für 1.400 EUR/Monat für 4 Monate vermietet. Gesamtmiete: 5.600 EUR. Eine Provision von 8 % entspricht 448 EUR. Zum Vergleich: Ein ImmoScout24-Inserat kostet ca. 150 EUR, aber der Vermieter trägt den gesamten Aufwand für Mieterprüfung, Vertragserstellung und Koordination selbst. Bei ungeeigneten Mietern oder Vertragsfehlern können die tatsächlichen Kosten deutlich höher sein.

Vermieteraufwand: Was erledigt das Portal, was bleibt bei Ihnen?

Die Wahl des Portals bestimmt maßgeblich, wie viel Arbeit ein Vermietungsfall macht. Vermieter, die eine Wohnung nebenbei verwalten, legen Wert auf eine hohe Automatisierung. Professionelle Vermieter mit eigenem Verwaltungssystem brauchen möglicherweise weniger Unterstützung.

1

Inserat erstellen

Wunderflats: Geführter Prozess, Checkliste für Fotos, Ausstattungsmerkmale, Preisempfehlung

ImmoScout24: Freies Formular, alle Angaben manuell

2

Mieterauswahl

Wunderflats: Vorgefiltertes Mieterprofil, Bonitätscheck, Ausweisverifikation

ImmoScout24: Selbstauskunft, Prüfung liegt beim Vermieter

3

Mietvertrag

Wunderflats: Standardisierter BGB-Zeitmietvertrag, digital unterschrieben, zweisprachig

ImmoScout24: Vorlage als Download, Vermieter muss selbst ausfüllen und unterschreiben lassen

4

Wohnungsgeberbestätigung

Wunderflats: Integriert, digital, automatisch ausgestellt

ImmoScout24/Airbnb: Muss separat organisiert werden

Der Unterschied im Aufwand ist erheblich. Ein Vermietungsfall über Wunderflats erfordert nach der Einrichtung des Inserats wenige Stunden Aufwand pro Mietwechsel. Ein vergleichbarer Fall über ImmoScout24 erfordert deutlich mehr Eigenleistung, besonders bei der Prüfung der Interessenten und der Vertragsgestaltung.

Für wen eignet sich welches Portal?

Die folgende Übersicht fasst zusammen, welches Portal in welcher Situation die erste Wahl ist. Mehrere Portale lassen sich kombinieren, sofern die Kapazitäten es erlauben.

Ihre Situation Empfehlung Warum
Möblierte Wohnung, 1 bis 12 Monate, Berufspendler oder Expat als Mieter Wunderflats Passende Zielgruppe, BGB-Vertrag, Anmeldungsunterstützung, geringer Aufwand
Möblierte Wohnung, Unternehmenskunden bevorzugt Wunderflats Dedizierter Firmenservice, geprüfte Mieter, rechtssicherer Mietvertrag
Unmöblierte Wohnung, langfristig (ab 2 Jahre) ImmoScout24 oder Immowelt Größte Reichweite für Langzeitmieter in Deutschland
Zimmer in selbstgenutzter Wohnung, bis 4 Wochen Airbnb (mit lokaler Genehmigung) Kurzzeitvermietung von Zimmern ist in der Regel nicht eingeschränkt
Möblierte Wohnung, Zielgruppe Studenten Wunderflats + Spotahome Wunderflats für breite Abdeckung; Spotahome für studentisches Nischenpublikum
Ganze Wohnung in Berlin/München/Hamburg, kurzfristig über Airbnb Nicht empfohlen ohne Genehmigung Rechtliches Risiko bis 500.000 EUR Bußgeld. Bei Neuausrichtung auf Mittelvermietung: Wunderflats nutzen.

Häufig gestellte Fragen

Welches Portal eignet sich am besten für möblierte Wohnungen?

Für möblierte Wohnungen mit Mindestmietdauern ab einem Monat ist Wunderflats die spezialisierte Lösung: mit geprüften Mietern, rechtssicheren Mietverträgen nach BGB und Unterstützung bei der Anmeldung. ImmoScout24 und Immowelt sind auf langfristige unmöblierte Wohnungen ausgerichtet. Airbnb eignet sich für kurzfristige Aufenthalte unter 30 Tagen, ist in vielen Städten aber rechtlich eingeschränkt.

Was kostet die Nutzung von Wunderflats als Vermieter?

Wunderflats erhebt eine Vermittlungsprovision, die beim Abschluss eines Mietvertrags fällig wird. Das Einstellen des Inserats ist kostenlos. Die genaue Provisionshöhe ist auf wunderflats.com abrufbar und richtet sich nach Mietdauer und Mietpreis.

Darf ich meine Wohnung über Airbnb vermieten, wenn ich in Berlin wohne?

In Berlin ist die gewerbliche Kurzzeitvermietung ganzer Wohnungen auf maximal 90 Tage pro Jahr begrenzt. Für die Nutzung als Ferienwohnung ist eine behördliche Registrierungsnummer erforderlich. Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot können mit Bußgeldern bis zu 500.000 EUR geahndet werden.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitvermietung und mittelfristiger Vermietung?

Kurzzeitvermietung bezeichnet Aufenthalte unter 30 Tagen, typischerweise für Touristen und Geschäftsreisende. Mittelfristige Vermietung (auch "Wohnen auf Zeit") umfasst Mietverhältnisse ab einem Monat bis zu zwei Jahren. Mittelfristige Mietverträge unterliegen dem deutschen Mietrecht (BGB), bieten dem Mieter volle Rechte und erlauben die Ummeldung der Adresse.

Muss ich als Vermieter auf einem Portal registriert sein, um zu vermieten?

Nein. Sie können auch privat vermieten, ohne ein Portal zu nutzen. Portale erleichtern die Mietersuche, bieten Vertragsvorlagen und übernehmen teils die Prüfung von Mietern. Bei Kurzzeitvermietung über Airbnb sind in vielen deutschen Städten zusätzlich behördliche Registrierungen erforderlich.

Können Unternehmen Mitarbeiterwohnungen über Wunderflats buchen?

Ja. Wunderflats richtet sich ausdrücklich an Unternehmen, die Mitarbeitern eine möblierte Unterkunft für Projekteinsätze, Entsendungen oder Probezeiten bereitstellen möchten. Das Portal bietet Firmenkunden einen dedizierten Service und ermöglicht die direkte Abrechnung über Unternehmenskonten.

Quellen

  • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, Zweckentfremdungsverbot-Gesetz Berlin (ZwVbG). berlin.de
  • Landeshauptstadt München, Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZeS). muenchen.de
  • Freie und Hansestadt Hamburg, Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG). hamburg.de
  • Bundesministerium der Finanzen, Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), in Kraft seit 1. Januar 2023. bundesfinanzministerium.de
  • EUR-Lex, EU-Verordnung 2024/1028 über Daten für Kurzzeitvermietungen. eur-lex.europa.eu
  • Bundesministerium der Justiz, § 19 BMG: Wohnungsgeberbestätigung. gesetze-im-internet.de
  • ImmobilienScout24, Preisübersicht Inserate für Vermieter. immobilienscout24.de
  • Wunderflats, Plattformbedingungen und Informationen für Vermieter. wunderflats.com