Anmeldung in Deutschland: Schritt für Schritt

Die Anmeldung beim Bürgeramt ist in Deutschland Pflicht und muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug erledigt werden. Diese Anleitung erklärt, welche Dokumente Sie brauchen, wie der Termin abläuft und was danach zu tun ist.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Anmeldung beim Bürgeramt ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug erfolgen (§ 17 BMG).
  • Sie brauchen zwingend eine Wohnungsgeberbestätigung von Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter (§ 19 BMG) sowie einen gültigen Ausweis.
  • Nach dem Termin erhalten Sie die Meldebescheinigung. Sie ist Grundlage für Bankkonto, Krankenversicherung und Steuernummer.
  • Die Steuer-ID (Steueridentifikationsnummer) wird automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern per Brief zugesandt. Wartezeit: zwei bis vier Wochen.
  • Ein verpasster Termin kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 EUR nach sich ziehen.

Überblick

Wer in Deutschland eine Wohnung bezieht, muss sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Das gilt ohne Ausnahme: für zugezogene EU-Bürgerinnen und -Bürger, für Menschen aus Drittstaaten, für rückkehrende Deutsche und für alle, die innerhalb Deutschlands umziehen. Die Anmeldung ist keine Option, sondern Pflicht.

Die Rechtsgrundlage ist das Bundesmeldegesetz (BMG). Paragraph 17 legt fest: Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Dieselbe Frist gilt für die Abmeldung beim Wegzug ins Ausland sowie für die Ummeldung innerhalb Deutschlands.

Warum ist die Anmeldung so wichtig? Ohne Meldebescheinigung kommen viele weitere Schritte des Alltags nicht vom Fleck: Bankkonto eröffnen, Krankenversicherung abschließen, Lohnsteuer abrechnen, Wohngeld beantragen. Die Anmeldung ist der administrative Startpunkt Ihres neuen Lebens in Deutschland.

Die gute Nachricht: Der Termin selbst dauert in der Regel nicht länger als zehn Minuten. Mit der richtigen Vorbereitung ist der ganze Prozess gut handhabbar.

Voraussetzungen

Bevor Sie den Termin beim Bürgeramt buchen, müssen drei Dinge geklärt sein.

Bestätigte Adresse

Sie brauchen eine feste Meldeadresse. Das ist die Adresse der Wohnung, in der Sie tatsächlich leben. Eine Hotel- oder Hostelunterkunft reicht für die Anmeldung nicht aus.

Wohnungsgeberbestätigung

Dies ist das wichtigste Dokument, das Neu-Zugezogene am häufigsten unterschätzen. Nach § 19 BMG ist Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine schriftliche Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Das Dokument bestätigt, dass Sie tatsächlich in der angegebenen Wohnung eingezogen sind, und enthält Name und Adresse des Wohnungsgebers, die genaue Wohnungsadresse sowie das Einzugsdatum.

Der Vermieter muss Ihnen dieses Dokument innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug aushändigen. Kommen Sie ohne diese Bestätigung zum Termin, kann die Anmeldung nicht durchgeführt werden.

💡 Tipp: Fragen Sie bei der Wohnungsübergabe sofort nach der Wohnungsgeberbestätigung. Viele Vermieter stellen das Formular gerne direkt aus. Vorlagen finden Sie auf den Webseiten der meisten Städte und Kommunen zum kostenlosen Download.

Gültiger Ausweis

Deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger sowie EU-Angehörige können einen gültigen Personalausweis (Personalausweis) oder Reisepass vorlegen. Für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern ist ein gültiger Reisepass erforderlich.

Anmeldeformular

Das Anmeldeformular (auch: Anmeldebogen) können Sie vorab von der Webseite Ihres Bürgeramts oder Kundenzentrums herunterladen und ausgefüllt mitbringen. In vielen Bürgerämtern liegt das Formular auch vor Ort aus, aber das Ausfüllen zuhause spart Zeit und reduziert Stress beim Termin.

Schritt für Schritt

Hier ist der vollständige Ablauf der Anmeldung, von der Terminbuchung bis zur fertigen Meldebescheinigung.

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    Termin buchen

    Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Bürgeramt (auch: Kundenzentrum oder Einwohnermeldeamt). Welches Amt zuständig ist, hängt von Ihrer Wohnadresse ab. Buchen Sie Ihren Termin so früh wie möglich online, da Wartezeiten je nach Stadt mehrere Wochen betragen können.

    Berlin: Terminbuchung über service.berlin.de. In Berlin zählt ein gebuchter Termin bereits als Nachweis, dass Sie die Frist einhalten wollen. Eine Ordnungswidrigkeit wird nicht verhängt, wenn der Termin nachweislich innerhalb der 14-Tage-Frist gebucht wurde.

    Hamburg: Termin über serviceportal.hamburg.de. Alternativ: In vielen Hamburger Kundenzentren sind auch Soforterledigung ohne Termin (Walk-in) möglich, allerdings mit Wartezeit.

    München: Terminbuchung über das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) unter muenchen.de.

    In mehreren Bundesländern ist die Anmeldung inzwischen auch vollständig online möglich, unter anderem in Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sowie in vielen Kommunen weiterer Bundesländer. Unter wohnsitzanmeldung.gov.de können Sie prüfen, ob Ihre Gemeinde das Online-Verfahren unterstützt.

    💡 Tipp: Buchen Sie Ihren Termin am ersten oder zweiten Tag nach dem Einzug. So haben Sie noch Puffer, falls der nächste freie Termin erst in einer Woche oder später verfügbar ist.

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    Unterlagen vorbereiten

    Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente zusammen, bevor Sie zum Termin fahren. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick.

    Dokument Hinweise
    Reisepass oder Personalausweis Im Original, nicht als Kopie. EU-Bürger: Personalausweis reicht aus. Nicht-EU: Reisepass erforderlich.
    Wohnungsgeberbestätigung Original oder Kopie je nach Amt. Unterschrieben von der Vermieterin oder dem Vermieter. Pflichtdokument nach § 19 BMG.
    Anmeldeformular (Anmeldebogen) Vorab herunterladen und vollständig ausgefüllt mitbringen. Formular ist auf der Webseite des jeweiligen Bürgeramts verfügbar.
    Aufenthaltstitel (Visa / Aufenthaltserlaubnis) Nur für Nicht-EU-Staatsangehörige. Muss gültig sein und zum Aufenthaltszweck passen.
    Geburtsurkunden der Kinder Bei Familien mit minderjährigen Kindern. Ggf. mit beglaubigter Übersetzung, wenn nicht auf Deutsch.
    Heiratsurkunde Bei verheirateten Paaren, wenn beide angemeldet werden sollen. Nicht immer verlangt, aber sicherheitshalber mitbringen.
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    Zum Termin gehen

    Kommen Sie pünktlich zum Termin. In den meisten Bürgerämtern erhalten Sie eine Wartenummer und werden nach einigen Minuten aufgerufen. Der eigentliche Vorgang am Schalter dauert typischerweise nur fünf bis zehn Minuten: Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter prüft Ihre Unterlagen und erfasst Ihre Daten im System.

    Sie müssen bei der Anmeldung persönlich erscheinen. Eine Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist in einigen Ämtern möglich, aber nicht überall. Prüfen Sie das vorab auf der Webseite des zuständigen Amts.

    ℹ Hinweis: Die Sachbearbeitung in Bürgerämtern erfolgt überwiegend auf Deutsch. Englischkenntnisse sind nicht garantiert. Wenn Sie sich auf Deutsch noch nicht sicher fühlen, bringen Sie eine deutschsprachige Begleitperson mit oder nutzen Sie eine Übersetzungs-App auf Ihrem Smartphone. Wichtig: Viele Fragen beim Termin sind Routine und leicht verständlich, zum Beispiel die Bestätigung Ihrer Adresse und Ihres Geburtsdatums.

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    Anmeldebestätigung erhalten

    Direkt nach dem Termin erhalten Sie die Meldebescheinigung (auch: Anmeldebestätigung). Es handelt sich um ein offizielles Dokument auf DIN-A4-Papier oder in kleinerem Format, das Ihren Namen, Ihre gemeldete Adresse und das Datum der Anmeldung enthält. Das Dokument trägt das Stempel und die Unterschrift des Amts.

    Die Meldebescheinigung ist Ihr Nachweis, dass Sie in Deutschland gemeldet sind. Sie brauchen sie unter anderem für:

    • Eröffnung eines deutschen Bankkontos
    • Anmeldung bei einer Krankenkasse
    • Vorlage beim Arbeitgeber
    • Beantragung von Sozialleistungen oder Wohngeld
    • Ummeldung des Fahrzeugs

    Bewahren Sie das Dokument sorgfältig auf. Sie können bei Bedarf jederzeit eine neue Kopie beim Einwohnermeldeamt anfordern, in der Regel gegen eine geringe Gebühr.

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    Folgeschritte erledigen

    Mit der Meldebescheinigung in der Hand können Sie nun die weiteren administrativen Schritte angehen. Hier ist, was als nächstes ansteht.

    Arbeitgeber informieren

    Geben Sie Ihrem Arbeitgeber die neue Adresse bekannt. Sie benötigen die Adresse für die Lohnsteueranmeldung (Lohnsteuerkarte). Ohne gemeldete Adresse kann die Lohnsteuer nicht korrekt abgeführt werden.

    Steuer-ID (Steueridentifikationsnummer)

    Sie müssen die Steuer-ID nicht aktiv beantragen. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt die elfstellige Steueridentifikationsnummer automatisch nach Ihrer Anmeldung und schickt sie per Brief an Ihre gemeldete Adresse. Die Wartezeit beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen. Falls Sie nach drei Monaten noch keinen Brief erhalten haben, können Sie die Steuer-ID über das Online-Portal des BZSt (online.portal.bzst.de) anfordern.

    Bank und Krankenkasse

    Eröffnen Sie ein deutsches Girokonto oder teilen Sie Ihrer bestehenden Bank die neue Adresse mit. Melden Sie sich bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung an und legen Sie die Meldebescheinigung vor.

    Finanzamt

    In vielen Fällen wird das zuständige Finanzamt automatisch über Ihren Wohnsitz informiert. Wenn Sie selbstständig sind oder eine Steuererklärung abgeben möchten, melden Sie sich beim Finanzamt Ihres Bezirks an.

    Kfz-Zulassung

    Wenn Sie ein in Deutschland oder im Ausland zugelassenes Fahrzeug besitzen, muss die Adresse im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) aktualisiert werden. Wenden Sie sich dafür an die Kfz-Zulassungsstelle.

    Rundfunkbeitrag

    Sobald Sie in Deutschland gemeldet sind, sind Sie grundsätzlich beitragspflichtig beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Der aktuelle Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 EUR pro Monat (Stand: Juni 2026, eine geplante Erhöhung liegt beim Bundesverfassungsgericht). Melden Sie sich unter rundfunkbeitrag.de an. Für Haushalte, die bereits einen Beitrag zahlen (z. B. bei Untervermietung oder WG), können Ausnahmen gelten.

Besonderheiten

EU-Bürgerinnen und EU-Bürger

ℹ Hinweis: EU- und EWR-Staatsangehörige haben in Deutschland das Recht auf Freizügigkeit. Sie dürfen sich ohne Visum oder Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten und arbeiten. Für Aufenthalte über drei Monate gilt weiterhin die allgemeine Meldepflicht nach § 17 BMG. Eine Freizügigkeitsbescheinigung wird seit Januar 2013 nicht mehr ausgestellt. Es reicht der gültige Personalausweis oder Reisepass plus Anmeldung. Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern benötigen jedoch eine Aufenthaltskarte.

Nicht-EU-Staatsangehörige

Wer aus einem Drittland kommt, benötigt für den legalen Aufenthalt in Deutschland entweder ein gültiges Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltstitel). Die Anmeldung beim Bürgeramt ist ein separater Schritt und ersetzt nicht das Aufenthaltsverfahren bei der Ausländerbehörde.

Reihenfolge: Zuerst den Aufenthaltstitel beantragen (Ausländerbehörde), dann die Anmeldung beim Bürgeramt. In manchen Fällen kann beides parallel laufen, aber ohne gültigen Aufenthaltsstatus riskieren Sie Schwierigkeiten bei der Anmeldung.

Möblierte Wohnungen und Kurzzeitmiete

Auch wer vorübergehend in einer möblierten Wohnung wohnt, zum Beispiel im Rahmen einer befristeten Anmietung über Wunderflats, hat dieselbe Meldepflicht wie bei einem unbefristeten Mietvertrag. § 19 BMG gilt ausdrücklich unabhängig davon, ob die Wohnung möbliert oder unmöbliert und ob der Mietvertrag befristet oder unbefristet ist.

💡 Tipp für Wunderflats-Mieterinnen und -Mieter: Ihr Vermieter ist nach § 19 BMG gesetzlich verpflichtet, Ihnen die Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Auch bei möblierten Wohnungen und kurzen Mietlaufzeiten gilt diese Pflicht. Sprechen Sie Ihren Vermieter bei der Wohnungsübergabe direkt darauf an.

Umzug innerhalb Deutschlands (Ummeldung)

Wer bereits in Deutschland gemeldet ist und in eine neue Wohnung zieht, muss sich ummelden. Der Ablauf ist identisch zur Erstanmeldung. Es gelten dieselbe 14-Tage-Frist und dieselben Dokumentenanforderungen. Bei der Ummeldung wird die alte Adresse automatisch abgelöst.

Abmeldung beim Wegzug aus Deutschland

Wer Deutschland dauerhaft verlässt, muss sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Wegzug beim zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden. Die Abmeldung ist frühestens sieben Tage vor dem Auszugsdatum möglich. Nach erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebescheinigung. Diese kann bei der Abwicklung von Mietverhältnissen, Versicherungen und Rundfunkbeiträgen wichtig sein.

Häufige Fehler

Diese vier Fehler sehen wir immer wieder. Sie lassen sich alle leicht vermeiden.

⚠ Achtung: Fehlende Wohnungsgeberbestätigung
Ohne Wohnungsgeberbestätigung ist die Anmeldung nicht möglich. Planen Sie nicht erst für den Tag des Termins ein, das Dokument von Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter einzufordern. Fragen Sie bei der Schlüsselübergabe direkt danach. Vermieter, die das Dokument verweigern, handeln ordnungswidrig und können ebenfalls mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 EUR belegt werden.

⚠ Achtung: Verpasste Anmeldefrist
Die 14-Tage-Frist ist verbindlich. Wer sich zu spät anmeldet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 EUR. In Berlin zählt bereits der gebuchte Termin als Fristwahrung. In anderen Städten gilt das möglicherweise nicht. Buchen Sie den Termin in der ersten Woche nach Ihrem Einzug.

⚠ Achtung: Falsche Meldeadresse
Sie müssen sich an der Adresse anmelden, an der Sie tatsächlich wohnen. Eine Anmeldung bei Freunden, Familie oder an einer anderen Adresse, an der Sie nicht wirklich leben, ist eine Scheinanmeldung und strafbar. Auch eine Unterkunft bei einer privaten Person (z. B. Couchsurfing) reicht grundsätzlich nicht für eine dauerhafte Anmeldung aus.

⚠ Achtung: Vergessene Abmeldung beim Wegzug
Viele Menschen vergessen, sich beim Verlassen Deutschlands abzumelden. Das hat Folgen: Der Rundfunkbeitrag läuft weiter, Behördenbriefe gehen an die alte Adresse, und im schlimmsten Fall entstehen Schulden oder behördliche Komplikationen. Die Abmeldung ist Pflicht und kostenlos.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich die Anmeldefrist von 14 Tagen verpasse?

Eine verspätete Anmeldung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 EUR geahndet werden. In der Praxis wird das Bußgeld nicht immer erhoben, aber es ist ein reales Risiko. Am besten melden Sie sich so früh wie möglich an. In Berlin gilt: Ein nachweislich innerhalb der Frist gebuchter Termin schützt vor einer Ordnungswidrigkeit, auch wenn der Termin selbst erst später stattfindet.

Was ist die Wohnungsgeberbestätigung und wo bekomme ich sie?

Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein Pflichtdokument nach § 19 BMG, das Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter ausstellen muss. Es bestätigt, dass Sie tatsächlich in der angegebenen Wohnung eingezogen sind. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen das Dokument innerhalb von zwei Wochen nach Einzug auszuhändigen. Vorlagen finden Sie auf den Webseiten der meisten Städte und Bürgerämter zum kostenlosen Download.

Brauche ich als EU-Bürgerin oder EU-Bürger ein zusätzliches Aufenthaltsdokument?

Nein. EU- und EWR-Staatsangehörige benötigen in Deutschland kein separates Aufenthaltsdokument. Es reicht der gültige Personalausweis oder Reisepass plus die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Eine Freizügigkeitsbescheinigung wurde bereits 2013 abgeschafft und wird nicht mehr ausgestellt.

Wie lange dauert es, bis ich die Steuer-ID erhalte?

Das Bundeszentralamt für Steuern schickt die Steueridentifikationsnummer automatisch nach Ihrer Anmeldung per Brief an Ihre gemeldete Adresse. Die Wartezeit beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen. Sie müssen die Steuer-ID nicht aktiv beantragen. Falls Sie nach drei Monaten noch keinen Brief erhalten haben, können Sie die Nummer über online.portal.bzst.de anfordern.

Muss ich mich abmelden, wenn ich Deutschland dauerhaft verlasse?

Ja. Wer Deutschland dauerhaft verlässt, muss sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Wegzug beim Einwohnermeldeamt abmelden. Die Abmeldung ist frühestens sieben Tage vor dem Auszug möglich. Sie erhalten danach eine Abmeldebescheinigung. Ohne Abmeldung laufen Verpflichtungen wie der Rundfunkbeitrag weiter.

Quellen