Hausratversicherung als Vermieter: Was wirklich gebraucht wird

Die klassische Hausratversicherung schützt Mieter, nicht Vermieter. Wer eine Wohnung vermietet, braucht andere Absicherungen: Gebäudeversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, ggf. Vermieter-Hausrat für möblierte Wohnungen. Dieser Leitfaden erklärt, was wirklich gebraucht wird.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Als Vermieter möblierter Wohnungen trägst du das Risiko für dein Inventar selbst – die Hausratversicherung des Mieters schützt dieses nicht
  • Unverzichtbar: Wohngebäudeversicherung (für Eigentümer), Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Inventarschutz für das Mobiliar
  • Sinnvoll: Mietausfallversicherung für den Fall von Leerstand durch Schäden
  • Prüfe genau, ob deine Hausratversicherung auch gewerblich genutztes Inventar in vermieteten Wohnungen abdeckt – Standardpolicen oft nicht
  • Jährliche Prämien für ein vernünftiges Versicherungspaket liegen typischerweise zwischen 400 und 900 EUR, abhängig von Wohnungsgröße und Inventarwert

Kurze Antwort

Als Vermieter einer möblierten Wohnung brauchst du drei Kernversicherungen: Wohngebäudeversicherung (für das Gebäude), eine Inventar- oder angepasste Hausratversicherung (für dein Mobiliar) und eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (für Schäden Dritter). Die Hausratversicherung des Mieters deckt dein Eigentum nicht ab.

Die Versicherungslücke bei möblierten Vermietungen

Wer eine möblierte Wohnung auf Zeit vermietet, steht vor einer Versicherungsfrage, die im klassischen Mietrecht nicht so klar ist: Wessen Hausrat ist eigentlich versichert? Die Antwort ist eindeutig – aber viele Vermieter wissen es nicht: Das Inventar des Vermieters ist nicht durch die Hausratversicherung des Mieters gedeckt. Der Mieter versichert seinen eigenen Hausrat; das Mobiliar, die Küche und sonstiges Inventar des Vermieters sind seine eigene Verantwortung.

Wer ohne passenden Schutz vermietet, trägt bei einem Wasserschaden, einem Brand oder vandalismtem Inventar das volle finanzielle Risiko selbst. Bei einer möblierten Wohnung mit Ausstattungswert von 10.000–25.000 EUR kann das existenzbedrohend sein.

Dieser Artikel zeigt, welche Versicherungen wirklich nötig sind – und welche du getrost weglassen kannst.

Die wichtigsten Versicherungsarten im Vergleich

Versicherung Was ist geschützt? Notwendigkeit
WohngebäudeversicherungDas Gebäude selbst: Mauern, Dach, Böden, Fenster, fest installierte EinbautenUnverzichtbar für Eigentümer
Inventarversicherung / Hausrat VermieterMobiliar, Küchenausstattung, Elektrogeräte, Bettwäsche – Eigentum des VermietersUnverzichtbar bei möblierter Vermietung
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtSchadensersatzansprüche Dritter (Mieter, Besucher) durch Mängel am ObjektDringend empfohlen
MietausfallversicherungMieteinnahmen bei Leerstand infolge versicherter Schäden (Brand, Wasserschaden)Sinnvoll
Hausratversicherung MieterEigentum des Mieters; schützt nicht das VermieterinventarMieteraufgabe
Mietnomaden-VersicherungMietausfall durch zahlungsunfähige oder nicht zahlende MieterOptional; für möblierte Kurzzeitmietungen selten relevant

Hausratversicherung für Vermieter

Die klassische Hausratversicherung schützt den Hausrat des Versicherungsnehmers in einer selbst bewohnten Wohnung. Sobald die Wohnung vermietet ist, besteht in vielen Standardpolicen eine wichtige Einschränkung: Das Inventar ist nicht mehr automatisch versichert oder nur eingeschränkt.

Es gibt zwei gangbare Wege:

Option 1: Hausratversicherung mit Vermieterklausel

Manche Versicherer bieten Tarife oder Zusatzklauseln an, die Inventar in vermieteten Wohnungen explizit einschließen. Wichtig dabei: die genaue Lektüre der Versicherungsbedingungen. Fragen, die du klären solltest:

  • Ist gewerblich oder regelmäßig vermietetes Inventar eingeschlossen?
  • Gilt die Versicherung auch bei wechselnden Kurzzeitmietern?
  • Was genau ist im Schadensfall zu tun (Nachweispflichten)?

Option 2: Spezielle Inventarversicherung für Vermieter

Für professionelle Vermieter möblierter Wohnungen ist eine eigenständige Inventarversicherung oft die klarere Lösung. Sie ist speziell auf die Vermietungssituation zugeschnitten und vermeidet Unklarheiten über den Geltungsbereich. Einige Anbieter bieten kombinierte Vermieter-Pakete an, die Inventar, Haftpflicht und Mietausfall bündeln.

Typisch versicherte Risiken in der Hausrat-/Inventarversicherung:

  • Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Leitungswasser: Rohrbruch, Wasseraustritt aus Heizung oder Haushaltsgeräten
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus
  • Sturm und Hagel (ab Windstärke 8)

Nicht abgedeckt sind in der Regel: Verschleiß und gewöhnliche Abnutzung, Schäden durch Fahrlässigkeit des Mieters ohne Einbruch sowie Glasbruch (oft nur als Zusatzmodul).

Wohngebäudeversicherung

Wer eine Immobilie besitzt, benötigt eine Wohngebäudeversicherung. Sie schützt das Gebäude selbst: Mauern, Dach, Böden, Fenster, eingebaute Küchen und andere fest installierte Bestandteile. Versichert sind typischerweise Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch) sind meist gegen Aufpreis zubuchbar.

Bei Eigentumswohnungen ist die Wohngebäudeversicherung in der Regel über die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) abgedeckt. Der Vermieter trägt dann nur seinen Anteil am Hausgeld. Prüfe trotzdem, ob der WEG-Vertrag auch Schäden durch Mieter einschließt und ob das Deckungskonzept aktuell ist.

Vermieter eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung ohne WEG schließen die Wohngebäudeversicherung selbst ab. Die Prämie richtet sich nach Wohnfläche, Baujahr, Bauart und versichertem Risiko.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Als Eigentümer eines vermieteten Objekts hast du eine Verkehrssicherungspflicht: Du musst dafür sorgen, dass niemand durch dein Eigentum zu Schaden kommt. Rutschige Treppenstufen, defekte Geländer, ein nicht geräumter Gehweg im Winter – all das kann zu Schadensersatzforderungen führen, die ohne Versicherung aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt dich vor solchen Ansprüchen Dritter. Sie übernimmt Schadensersatz für Personen- und Sachschäden, die durch das versicherte Grundstück oder Gebäude entstehen. Besonders wichtig: Sie wehrt auch unberechtigte Ansprüche auf deine Kosten ab – ein Schutz, den viele unterschätzen.

Hinweis: Selbst bewohnte Immobilien sind häufig über die private Haftpflichtversicherung mitversichert. Sobald das Objekt vermietet ist, greift die private Haftpflicht in der Regel nicht mehr – dann ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Pflicht.

Mietausfallversicherung

Ein Wasserschaden kann eine Wohnung wochenlang unbewohnbar machen. Ohne Mietausfallversicherung entgehen dem Vermieter in dieser Zeit die Mieteinnahmen, während die laufenden Kosten weiterlaufen. Die Mietausfallversicherung springt ein und zahlt die entgangenen Mieten für die Dauer, die die Wohnung aufgrund eines versicherten Schadens nicht vermietbar ist.

Für Vermieter mit möblierten Wohnungen, die ausschließlich auf Mieteinnahmen zur Finanzierung der Immobilie angewiesen sind, ist dieser Schutz besonders sinnvoll. Viele Wohngebäudeversicherungen bieten den Mietausfallschutz als Zusatzbaustein an.

Was die Mietausfallversicherung typischerweise nicht abdeckt: Leerstand mangels Nachfrage, Zahlungsunfähigkeit des Mieters oder freiwillige Unterbrechungen der Vermietung. Sie greift nur bei Schäden, die durch einen versicherten Schadensfall verursacht wurden.

Kosten und Prämien

Die Versicherungskosten für Vermieter hängen von Wohnungsgröße, Lage, Inventarwert und gewähltem Leistungsumfang ab. Die folgende Tabelle gibt Richtwerte für eine 50–80 m² Wohnung in einer deutschen Großstadt:

Versicherung Typische Jahresprämie Einflussfaktoren
Wohngebäudeversicherung (ETW-Anteil)150–400 EURWohnfläche, Baujahr, Postleitzahl
Inventarversicherung (Vermieter)100–250 EURVersicherungssumme (Inventarwert)
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht80–180 EURGrundstücksgröße, Deckungssumme
Mietausfallversicherung (Zusatzbaustein)50–120 EURMonatliche Kaltmiete, Deckungsdauer
Gesamtpaket (Richtwert)ca. 380–950 EUR/JahrJe nach Kombination und Anbieter

Richtwerte; individuelle Prämien variieren je nach Versicherer, Wohnlage und Vertragsdetails. Quelle: Eigene Recherche, Verbraucherzentrale Bundesverband, Stand 2025/2026.

Zur Einordnung: Selbst beim oberen Richtwert von 950 EUR/Jahr entspricht das einem monatlichen Aufwand von knapp 80 EUR. Bei einer Warmmiete von 1.400 EUR (Berliner Median) sind das weniger als 6 % des Mietertrags – ein sinnvoller Schutz.

Häufige Fragen zur Vermieterversicherung

▶ Brauche ich als Vermieter eine eigene Hausratversicherung?

Ja – wenn du die Wohnung möbliert vermietest, ist dein Inventar nicht durch die Hausratversicherung des Mieters geschützt. Du benötigst entweder eine Hausratversicherung mit expliziter Vermieterklausel oder eine separate Inventarversicherung für vermietete Objekte.

Lies die Versicherungsbedingungen genau: Viele Standardpolicen schließen vermietetes Inventar aus oder setzen eine Selbstnutzung voraus.

▶ Was deckt die Gebäudeversicherung ab – und was nicht?

Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Sie schützt Mauern, Böden, Dach und fest eingebaute Bestandteile.

Nicht abgedeckt: Mobiliar und Inventar des Vermieters, Hausrat des Mieters, Elementarschäden ohne Zusatzbaustein sowie gewöhnliche Abnutzung.

▶ Deckt meine private Haftpflicht das vermietete Objekt ab?

Nein. Die private Haftpflichtversicherung schützt in der Regel nur selbst bewohnte Grundstücke. Sobald das Objekt vermietet ist, greift die private Haftpflicht für Schadensersatzansprüche Dritter aus dem Grundstück nicht mehr.

Du benötigst eine eigenständige Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für das vermietete Objekt.

▶ Sind Versicherungsprämien als Vermieter steuerlich absetzbar?

Ja. Versicherungsprämien, die direkt mit der Vermietungstätigkeit zusammenhängen – also Gebäudeversicherung, Haftpflicht für das Mietobjekt und Inventarversicherung – sind als Werbungskosten (§21 EStG) absetzbar. Sie mindern die Steuerlast auf die Mieteinnahmen.

▶ Muss der Mieter bei einer möblierten Wohnung auf Zeit eine Hausratversicherung abschließen?

Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Hausratversicherung für Mieter in Deutschland. Du kannst den Abschluss einer Haftpflichtversicherung als Bedingung in den Mietvertrag aufnehmen – so bist du besser abgesichert, wenn der Mieter aus Fahrlässigkeit Schäden an deinem Inventar verursacht.

Eine Bestätigung der privaten Haftpflichtversicherung des Mieters vor Einzug zu verlangen ist eine gängige und empfehlenswerte Praxis bei der möblierten Kurzzeitvermietung.

Quellen