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ℹ Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Versicherungs- oder Rechtsberatung dar. Versicherungsbedingungen variieren je nach Anbieter und Vertrag erheblich. Prüfen Sie Ihre eigenen Vertragsunterlagen oder wenden Sie sich an einen unabhängigen Versicherungsberater.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die klassische Hausratversicherung schützt den Mieter, nicht den Vermieter. Als Vermieter sind Sie durch sie im Schadensfall nicht abgesichert.
- Die wichtigste Versicherung für Vermieter ist die Wohngebäudeversicherung: Sie schützt das Gebäude vor Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
- Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie vor Schadensersatzforderungen, wenn Dritte auf Ihrem Eigentum zu Schaden kommen.
- Bei möblierten Wohnungen schützt eine Vermieter-Hausrat- oder Inventarversicherung Ihre eigenen Möbel und Einrichtungsgegenstände.
- Ein Vermieterrechtsschutz übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bei Streitigkeiten rund um das Mietverhältnis.
- Eine Mietausfallversicherung sichert Einnahmeausfälle ab, wenn ein Mieter nicht zahlt oder die Wohnung nach einem Schaden unbewohnbar ist.
- Informieren Sie Ihre Versicherung vor der ersten Vermietung: Bestehende Verträge können bei Nutzungsänderung erlöschen oder lückenhaft werden.
Warum die Standard-Hausratversicherung Vermieter nicht schützt
Viele Vermieter gehen davon aus, dass eine bestehende Hausratversicherung automatisch auch das vermietete Objekt absichert. Das ist ein verbreiteter Irrtum mit potenziell teuren Folgen. Die klassische Hausratversicherung ist ein Produkt für Bewohner: Sie schützt den Hausrat der Person, die im versicherten Haushalt lebt. Sobald eine Wohnung vermietet wird, fällt der Versicherungsnehmer als ständiger Bewohner weg. Der Vertrag greift damit für das eigene Inventar in der vermieteten Wohnung in der Regel nicht mehr.
Dieser Sachverhalt ist in Deutschland versicherungsrechtlich klar geregelt. Gemäß den Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB) ist der Versicherungsschutz an den selbst genutzten Hausstand gebunden. Eine vermietete Wohnung ist kein selbst genutzter Hausstand des Vermieters. Viele Versicherungsnehmer erfahren das erst im Schadensfall, wenn die Versicherung die Leistung verweigert.
Dieser Leitfaden richtet sich an Vermieter in Deutschland, die eine oder mehrere Wohnungen vermieten. Er erklärt, welche Versicherungen tatsächlich relevant sind, was der Mieter selbst absichern muss und worauf beim Start auf einer Plattform wie Wunderflats besonders zu achten ist.
Was eine Hausratversicherung abdeckt und was nicht
Die Hausratversicherung schützt den beweglichen Besitz des Versicherungsnehmers in seiner Wohnung. Dazu gehören Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Fahrräder (oft mit Zusatzbaustein) und weitere persönliche Gegenstände. Versicherte Gefahren sind typischerweise Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm, Hagel und Vandalismus nach einem Einbruch.
Was eine Hausratversicherung grundsätzlich nicht abdeckt:
- Schäden am Gebäude selbst oder an fest eingebauten Teilen wie Heizungen oder Bodenbelägen
- Haftpflichtansprüche Dritter gegenüber dem Vermieter
- Mietausfälle durch Nichtzahlung oder Unbewohnbarkeit
- Inventar in vermieteten Räumen, wenn der Vermieter dort nicht selbst wohnt
- Schäden, die ein Mieter am Gebäude oder an Einrichtungsgegenständen des Vermieters verursacht (ohne spezielle Vermieterklausel)
⚠ Achtung: Wenn Sie Ihre bisher selbst genutzte Wohnung vermieten und dabei Ihre alte Hausratversicherung nicht kündigen oder anpassen, zahlen Sie Beiträge für einen Schutz, der für das vermietete Objekt nicht greift. Informieren Sie Ihre Versicherung über die Nutzungsänderung.
Diese Versicherungen brauchen Vermieter wirklich
Als Vermieter tragen Sie die wirtschaftliche Verantwortung für das Gebäude und haften gegenüber Dritten für Schäden, die von Ihrem Eigentum ausgehen. Der passende Versicherungsschutz besteht aus mehreren Bausteinen. Nicht alle sind gesetzlich vorgeschrieben, aber praktisch unverzichtbar.
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung ist die Kernversicherung für jeden Eigentümer. Sie schützt das Gebäude und alle fest eingebauten Teile vor den Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Der Standardschutz lässt sich um Elementarschäden (Überschwemmung, Erdrutsch, Starkregen) erweitern, was angesichts häufiger werdender Extremwetterereignisse in Deutschland zunehmend wichtig ist.
Mitversichert sind in der Regel: Heizungsanlagen, Einbauküchen, Sanitärinstallationen, Bodenbeläge und andere fest mit dem Gebäude verbundene Teile. Nicht mitversichert sind bewegliche Einrichtungsgegenstände wie Möbel oder Elektrogeräte. Dafür ist eine separate Inventarversicherung nötig.
Wichtig für Vermieter: Die Versicherungssumme muss den tatsächlichen Wiederherstellungswert des Gebäudes abdecken. Zu niedrige Versicherungssummen führen zur anteiligen Kürzung der Leistung (Unterversicherung). Überprüfen Sie die Summe bei An- und Umbauten.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Als Eigentümer haften Sie nach dem deutschen Deliktsrecht (§§ 823, 836 BGB) für Schäden, die von Ihrem Grundstück oder Gebäude ausgehen. Stürzt ein Passant auf einem nicht geräumten Gehweg oder wird ein Mieter durch einen herabfallenden Dachziegel verletzt, können hohe Schadensersatzforderungen entstehen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt begründete Forderungen und wehrt unbegründete ab.
Diese Versicherung ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie mehrere Einheiten oder Grundstücke verwalten. Sie ist in der Regel günstig und sollte zum Basisschutz jedes Vermieters gehören. Achtung: Für selbst genutztes Wohneigentum ist dieser Schutz oft in der privaten Haftpflichtversicherung enthalten. Sobald Sie vermieten, benötigen Sie ein gesondertes Produkt oder einen Zusatzbaustein.
Vermieterrechtsschutz
Mietrechtliche Streitigkeiten können sich über Monate hinziehen und erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten verursachen. Ein Vermieterrechtsschutz übernimmt diese Kosten bei Streitigkeiten rund um das Mietverhältnis: zum Beispiel bei Kündigungsschutzprozessen, Räumungsklagen, Auseinandersetzungen über Miethöhe oder Betriebskostenabrechnungen. Er ist kein Pflichtprodukt, aber ein wichtiger Schutzpuffer, wenn es mit einem Mieter zum Konflikt kommt.
Zu beachten: Die meisten Rechtsschutzversicherungen sehen Wartezeiten von drei bis sechs Monaten vor. Schließen Sie den Vertrag ab, bevor der erste Mieter einzieht. Im laufenden Streitfall leistet die Versicherung rückwirkend nicht.
Mietausfallversicherung
Eine Mietausfallversicherung sichert Einnahmeausfälle ab, wenn ein Mieter die Miete nicht zahlt oder wenn die Wohnung nach einem versicherten Schaden (zum Beispiel nach einem Brand) vorübergehend nicht vermietbar ist. Letzteres ist häufig bereits in der Wohngebäudeversicherung als Mietausfall-Baustein enthalten. Den Ausfall durch zahlungsunfähige Mieter müssen Sie separat absichern.
Wie leistungsfähig dieses Produkt tatsächlich ist, hängt stark vom Anbieter und den Vertragsbedingungen ab. Achten Sie auf die Wartezeit nach Mietantritt, die maximale Leistungsdauer und den Selbstbehalt. Einige Produkte setzen voraus, dass bereits ein Räumungstitel erwirkt wurde, bevor Leistungen fließen.
Besonderheiten bei möblierten Wohnungen
Wer eine möblierte Wohnung vermietet, lässt eigenes Inventar im Objekt zurück: Möbel, Haushaltsgeräte, Dekoration, Küchenausstattung. All das ist durch die Wohngebäudeversicherung nicht mitversichert und durch die Standard-Hausratversicherung bei Vermietung ebenfalls nicht. Es entsteht eine Versicherungslücke, die gezielt geschlossen werden muss.
Vermieter-Hausrat und Inventarversicherung
Für diesen Fall bieten viele Versicherer spezielle Produkte an: oft als "Vermieter-Hausrat", "vermieterter Hausrat" oder "Inventarversicherung" bezeichnet. Sie schützen das vom Vermieter hinterlassene Inventar in der vermieteten Wohnung gegen typische Gefahren wie Feuer, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl und Vandalismus.
Einige Gebäudeversicherer bieten diese Absicherung als Zusatzbaustein zum Gebäudevertrag an. Andere Anbieter vertreiben sie als eigenständiges Produkt. Ein direkter Vergleich mehrerer Angebote lohnt sich. Wichtige Fragen beim Vergleich:
- Ist Vandalismus durch den Mieter eingeschlossen?
- Wie wird der Zeitwert versus Neuwert berechnet?
- Gibt es Obergrenzen für einzelne Gegenstände oder Geräte?
- Ist Kurzzeitvermietung (unter einem Monat) mitversichert?
💡 Tipp: Erstellen Sie bei Einzug ein detailliertes Übergabeprotokoll mit Fotos aller Einrichtungsgegenstände. Das erleichtert die Schadensregulierung im Streitfall erheblich und stärkt Ihre Position bei der Versicherung.
Mieterschäden am Inventar
Was passiert, wenn ein Mieter Möbel oder Geräte beschädigt? Grundsätzlich haftet der Mieter nach § 280 BGB für verschuldete Schäden. In der Praxis ist die Durchsetzung solcher Ansprüche jedoch oft aufwendig. Einige Vermieter-Hausratversicherungen decken auch mutwillige Beschädigungen durch Mieter ab. Prüfen Sie dies im Vertrag ausdrücklich. Alternativ bietet die Mietkaution eine erste Absicherung, die jedoch begrenzt ist.
Welche Versicherungen der Mieter selbst braucht
Als Vermieter sollten Sie wissen, welche Risiken in Ihrer Verantwortung liegen und welche beim Mieter. Das schützt Sie davor, für Schäden aufzukommen, die der Mieter selbst verursacht hat, und erleichtert die Kommunikation im Schadensfall.
Der Mieter ist für folgende Bereiche selbst verantwortlich:
- Eigene Hausratversicherung: Der Mieter schützt seinen eigenen Hausrat. Dazu gehören seine Möbel, Geräte und persönlichen Gegenstände. Eine gesetzliche Pflicht dazu besteht nicht, aber sie ist dringend empfehlenswert.
- Private Haftpflichtversicherung: Wenn der Mieter versehentlich einen Wasserschaden verursacht, der Nachbarn oder das Gebäude schädigt, springt seine private Haftpflicht ein. Diese Versicherung ist für jeden Mieter essenziell.
- Glasversicherung: Schäden an Fensterscheiben oder Spiegeln innerhalb der Wohnung liegen je nach Mietvertrag beim Mieter. Eine Glasversicherung kann das abdecken.
Als Vermieter können Sie den Abschluss einer Haftpflicht- oder Hausratversicherung nicht rechtswirksam im Mietvertrag vorschreiben. Sie können jedoch in der Wohnungsbeschreibung oder im Anschreiben darauf hinweisen, dass Sie einen Nachweis über eine private Haftpflichtversicherung empfehlen.
Vergleich: Welche Versicherung deckt was ab?
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick der wichtigsten Versicherungsprodukte für Vermieter und was sie jeweils absichern.
| Versicherung | Schützt vor | Für Vermieter? | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Wohngebäudeversicherung | Schäden am Gebäude (Feuer, Wasser, Sturm, Hagel) | Ja, unverzichtbar | Elementarschutz als Erweiterung empfohlen |
| Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht | Schadensersatzansprüche Dritter durch Mängel am Objekt | Ja, unverzichtbar | Nicht in privater Haftpflicht enthalten bei Vermietung |
| Vermieter-Hausrat / Inventarversicherung | Vermietetes Inventar (Möbel, Geräte) des Vermieters | Ja, bei möblierten Wohnungen | Vandalismus-Klausel prüfen |
| Vermieterrechtsschutz | Anwalts- und Gerichtskosten bei Mietstreitigkeiten | Empfehlenswert | Wartezeit beachten (meist 3–6 Monate) |
| Mietausfallversicherung | Einnahmeausfall bei Nichtzahlung oder Unbewohnbarkeit | Situationsabhängig | Oft als Baustein in Gebäudeversicherung enthalten |
| Standard-Hausratversicherung (Mieter) | Hausrat des Mieters | Nein (schützt den Mieter) | Mieter ist selbst verantwortlich |
Diese Übersicht ist eine Orientierungshilfe. Konkrete Leistungen hängen immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Lassen Sie im Zweifel einen unabhängigen Versicherungsberater Ihre Situation prüfen.
Checkliste vor der ersten Vermietung
Bevor Sie Ihre Wohnung zum ersten Mal vermieten, sollten Sie die folgende Checkliste durchgehen. Jeder Punkt ist ein konkreter Compliance-Schritt, den Sie selbst überprüfen können.
- Wohngebäudeversicherung prüfen: Besteht eine aktuelle Police? Ist die Versicherungssumme angemessen? Schließt sie Vermietung ein?
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen oder prüfen: Ist das Objekt mit einer spezifischen Vermieter-Haftpflicht abgesichert, nicht nur über die private Haftpflicht?
- Nutzungsänderung melden: Teilen Sie allen betroffenen Versicherungen (Gebäude, Haftpflicht, ggf. bestehender Hausrat) mit, dass Sie ab einem bestimmten Datum vermieten.
- Inventarversicherung abschließen (bei möblierter Vermietung): Stellen Sie sicher, dass Ihre Möbel und Einrichtungsgegenstände in der vermieteten Wohnung versichert sind.
- Vermieterrechtsschutz beantragen: Schließen Sie ihn rechtzeitig vor Mietbeginn ab, damit die Wartezeit abläuft, bevor ein Konfliktfall eintreten kann.
- Mietausfallschutz prüfen: Ist ein Mietausfallbaustein in der Gebäudeversicherung enthalten? Reicht dieser aus oder brauchen Sie eine separate Police?
- Übergabeprotokoll vorbereiten: Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung und aller Einrichtungsgegenstände schriftlich und mit Fotos vor dem Einzug.
- Mieter auf eigene Versicherungen hinweisen: Empfehlen Sie dem Mieter schriftlich den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.
Die genannten Anforderungen können sich ändern. Versicherungsprodukte und -bedingungen variieren je nach Anbieter. Eine persönliche Beratung durch einen zugelassenen Versicherungsmakler oder -berater ist empfehlenswert.
Was vor dem Start auf Wunderflats zu prüfen ist
Wunderflats vermittelt möblierte Wohnungen auf Zeit, typischerweise für Zeiträume von einem Monat bis zu mehreren Jahren. Die Mietverhältnisse sind rechtlich reguläre Mietverhältnisse im Sinne des BGB. Das hat direkte Auswirkungen auf den Versicherungsschutz.
Prüfen Sie vor dem ersten Inserat konkret diese Punkte:
- Gebäudeversicherung: Schließt Ihr Vertrag die gewerbliche oder teilgewerbliche Vermietung ein? Manche Policen unterscheiden zwischen privater und gewerblicher Nutzung. Vermietung über eine Plattform kann als gewerblich eingestuft werden.
- Inventarversicherung: Ist Kurzzeitvermietung (unter drei Monaten) ausdrücklich mitversichert? Einige Produkte decken nur Langzeitmietverhältnisse ab.
- Haftpflicht: Bestätigt Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht den Schutz bei Vermietung über digitale Plattformen?
- Vermieterrechtsschutz: Deckt die Police Streitigkeiten aus Zeitmietverträgen ab? Manche Rechtsschutzprodukte schließen befristete Mietverhältnisse aus.
💡 Tipp: Fragen Sie Ihre Versicherung schriftlich, ob die Vermietung über Wunderflats in Ihrem bestehenden Vertrag abgedeckt ist. Bewahren Sie die Antwort auf. Eine mündliche Auskunft schützt Sie im Schadensfall nicht.
Wunderflats schreibt keinen bestimmten Versicherungsschutz vor. Als Vermieter tragen Sie die alleinige Verantwortung dafür, dass Ihr Objekt ausreichend versichert ist. Die auf dieser Seite beschriebenen Versicherungen sind Ihre eigene Entscheidung und Pflicht.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich als Vermieter eine Hausratversicherung?
Eine Standard-Hausratversicherung schützt den Hausrat des Versicherungsnehmers, also in der Regel den Mieter. Als Vermieter brauchen Sie für Ihr eigenes Inventar in einer vermieteten Wohnung eine separate Vermieter-Hausrat- oder Inventarversicherung. Wenn Sie keine Möbel in der Wohnung hinterlassen, benötigen Sie keine Hausratversicherung für das Objekt.
Was deckt die Gebäudeversicherung ab?
Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude selbst ab: durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Dazu zählen feste Bestandteile wie Heizungsanlagen, Einbauküchen und Bodenbeläge. Bewegliche Gegenstände wie Möbel sind nicht mitversichert.
Was ist der Unterschied zwischen Hausrat- und Gebäudeversicherung?
Die Gebäudeversicherung schützt das Gebäude und alles, was fest verbaut ist. Die Hausratversicherung schützt bewegliche Gegenstände wie Möbel, Elektrogeräte und Kleidung. Als Vermieter ist die Gebäudeversicherung Ihre Pflicht. Eine Hausratversicherung für Ihr vermietetes Inventar ist eine optionale Ergänzung.
Muss der Mieter eine eigene Hausratversicherung abschließen?
Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Hausratversicherung für Mieter in Deutschland. Es ist jedoch dringend empfehlenswert, da der Mieter für seinen eigenen Hausrat selbst haftet. Als Vermieter können Sie den Abschluss einer Hausratversicherung nicht im Mietvertrag verbindlich vorschreiben.
Was ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie als Vermieter vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die auf Ihrem Grundstück oder durch Mängel am Gebäude zu Schaden kommen. Typische Fälle sind: Stürze auf vereistem Gehweg, Schäden durch herabfallende Dachziegel oder Feuchtigkeit aus schlecht gewarteten Rohren.
Was deckt eine Mietausfallversicherung?
Eine Mietausfallversicherung springt ein, wenn ein Mieter die Miete nicht zahlt oder die Wohnung nach einem Schaden (zum Beispiel Brand oder Wasserschaden) vorübergehend nicht vermietbar ist. Sie ist besonders sinnvoll für Vermieter, die auf die Mieteinnahmen angewiesen sind. Leistungsumfang und Bedingungen variieren je nach Anbieter erheblich.
Ändert sich mein Versicherungsschutz, wenn ich meine Wohnung vermiete?
Ja, in vielen Fällen. Wenn Sie eine selbst genutzte Wohnung zur Vermietung freigeben, kann Ihre bestehende Hausratversicherung erlöschen oder lückenhaft werden, da sie auf Eigenbedarf ausgelegt ist. Informieren Sie Ihre Versicherung unbedingt vor der ersten Vermietung und prüfen Sie, ob Ihr Vertrag die Vermietung einschließt oder ob ein gesondertes Produkt nötig ist.
Quellen
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB 2010). gdv.de
- GDV: Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 2010). gdv.de
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Hausratversicherung: Was sie leistet und was nicht. verbraucherzentrale.de
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Wohngebäudeversicherung: Schutz für Ihr Haus. verbraucherzentrale.de
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 535–580a Mietrecht. gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium der Justiz: BGB § 823 Schadensersatzpflicht, § 836 Haftung des Grundstücksbesitzers. gesetze-im-internet.de
- Stiftung Warentest: Rechtsschutzversicherung für Mieter und Vermieter im Vergleich. test.de
- GDV: Statistisches Taschenbuch 2023. Daten zu Wohngebäude- und Hausratversicherungen in Deutschland. gdv.de