Möblierte Wohnung: Was muss drin sein und was ist optional?

Weder das BGB noch eine andere Norm listet genau auf, was in eine möblierte Wohnung gehört. Dieser Artikel erklärt, welche Ausstattung Gerichte und Mietspiegel erwarten, was optional bleibt und was das für Vermieter bedeutet.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Es gibt keine gesetzliche Pflichtliste für möblierte Wohnungen – was "möbliert" bedeutet, regelt der Mietvertrag
  • Marktstandard umfasst: Bett, Sofa, Esstisch, vollausgestattete Küche und ein funktionierendes Badezimmer
  • Schlechte oder defekte Möbel können ein Mietmangel sein, der zur Mietminderung berechtigt
  • Eine vollständige Inventarliste schützt Vermieter und Mieter gleichermaßen
  • Extras wie WiFi, Smart-TV oder Bettwäsche sind optional, aber wettbewerbsrelevant

Kurze Antwort

Ein gesetzliches Pflichtausstattungsverzeichnis für möblierte Wohnungen gibt es in Deutschland nicht. Was als "möbliert" gilt, bestimmt der Mietvertrag und die beiliegende Inventarliste. Als Marktstandard gilt: voll eingerichtetes Schlafzimmer, ein Wohn- oder Sitzbereich, eine ausgestattete Küche und ein funktionierendes Badezimmer.

Rechtliche Grundlage: Was sagt das Gesetz?

Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält keine Pflichtliste für möblierte Wohnungen. §535 BGB verpflichtet den Vermieter lediglich, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und zu erhalten. Was "vertragsgemäß" bedeutet, ergibt sich aus dem Mietvertrag selbst – genauer gesagt: aus der vereinbarten Ausstattung und der dazugehörigen Inventarliste.

Das bedeutet praktisch: Ist eine Waschmaschine im Mietvertrag aufgeführt, muss sie funktionieren. Ist sie nicht aufgeführt, hat der Mieter keinen Anspruch darauf. Die vertragliche Festlegung entscheidet.

Für den Begriff "möbliert" gibt es keine Legaldefinition. Gerichte orientieren sich am allgemeinen Verständnis: Eine möblierte Wohnung muss so ausgestattet sein, dass ein normaler Haushalt ohne eigene Möbel darin sofort wohnen kann.

Mindestausstattung nach Marktstandard

Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, hat sich in der Praxis ein Marktstandard etabliert, den Mieter bei einer möblierten Wohnung erwarten dürfen. Wer dauerhaft unter diesem Standard vermietet, muss mit niedrigeren Mietpreisen oder häufigem Leerstand rechnen.

Kategorie Marktstandard (Muss) Optional (Kann)
SchlafzimmerBett mit Matratze, KleiderschrankBettwäsche, Schreibtisch, Nachttisch
WohnbereichSofa oder Sitzgruppe, Couchtisch oder EsstischTV, Bücherregal, Heimdekor
KücheHerd/Kochfeld, Kühlschrank, Grundgeschirr, Besteck, TöpfeSpülmaschine, Mikrowelle, Kaffeemaschine, Wasserkocher
BadezimmerDusche oder Badewanne, Spiegel, HandtuchhalterHandtücher, Haargefäß, Föhn
WäscheWaschmaschine oder Zugang zu GemeinschaftsanlageWaschmaschine in der Wohnung, Trockner
KonnektivitätKeine gesetzliche Pflicht – aber stark nachgefragtSchnelles WLAN (zunehmend Marktstandard)

Zimmer für Zimmer: Was gehört wohin?

Schlafzimmer

Das Schlafzimmer ist das Herzstück einer möblierten Wohnung. Ein Bett in geeigneter Größe (Einzelzimmer: mindestens 90 × 200 cm; Doppelzimmer: mindestens 140 × 200 cm) mit einer funktionierenden Matratze ist unbedingt erforderlich. Ein Kleiderschrank mit ausreichend Stauraum gehört ebenfalls zum Standard.

Mieter, die für längere Zeit einmieten, schätzen einen Schreibtisch und Schubladen oder Regale. Für Homeoffice-Nutzer – eine bei Wunderflats häufige Mietergruppe – ist ein fester Arbeitsplatz ein relevantes Ausstattungsmerkmal.

Küche

Ohne funktionsfähige Küche ist eine Wohnung nicht sofort bewohnbar. Herd oder Kochfeld und ein Kühlschrank sind Pflicht. Dazu gehört eine ausreichende Grundausstattung an Geschirr, Besteck und Töpfen für mindestens die maximale Belegungszahl der Wohnung.

Eine Spülmaschine ist kein Muss, aber in Städten wie München oder Berlin ein faktischer Wettbewerbsvorteil. Wer hochwertige Mieter ansprechen will, sollte auch auf die Qualität der Küchenmöbel und -geräte achten.

Badezimmer

Das Badezimmer ist baulich in der Regel bereits ausgestattet. Wichtig ist, dass alle Anlagen funktionieren: Warmwasser, Abfluss, Toilette. Ein Spiegel und ausreichend Ablage für Hygieneartikel gehören zum Standard.

Handtücher sind in der normalen Wohnungsvermietung nicht inbegriffen. Bei Kurzzeitvermietungen über Wunderflats liefern viele Vermieter jedoch Handtücher mit – das hebt die Wohnung gegenüber ähnlichen Angeboten ab.

Optionale Extras

Wer seine Wohnung attraktiver machen und einen höheren Mietpreis erzielen möchte, kann mit folgenden Extras punkten:

Extra Wirkung auf Vermarktung
Schnelles WLAN (min. 50 Mbit/s)Sehr hoch – besonders für Remote-Worker und Expats
Smart-TV oder Streaming-ZugangHoch – positiv für längere Aufenthalte
Homeoffice-Arbeitsplatz (Schreibtisch, Stuhl)Sehr hoch – zunehmend nachgefragte Kategorie
Bettwäsche und HandtücherHoch – erleichtert den Einzug erheblich
Kaffeemaschine, Wasserkocher, ToasterMittel – komfortrelevant
Parkplatz oder FahrradstellplatzAbhängig von Lage und Stadtgröße

Defekte Möbel als Mietmangel

Wenn ein im Mietvertrag aufgeführtes Möbelstück oder Gerät defekt ist, liegt ein Mietmangel vor. Der Mieter hat dann das Recht:

  • den Vermieter schriftlich zur Mängelbeseitigung aufzufordern,
  • eine angemessene Frist zur Reparatur oder zum Ersatz zu setzen,
  • bei Nichtabhilfe die Miete zu mindern (§536 BGB).

Die Minderungsquote hängt davon ab, wie stark der Mangel die Nutzbarkeit der Wohnung einschränkt. Ein defekter Herd in einer Wohnung ohne Kochgelegenheit im Freien ist ein erheblicher Mangel. Eine kaputte Tischlampe in einem gut beleuchteten Raum deutlich weniger.

Für Vermieter gilt: Führen Sie die Inventarliste mit dem Anfangszustand aller Gegenstände. So können Sie im Streitfall klar zeigen, was bei Einzug funktionsfähig war und was auf Verschleiß oder Mieterverursachung zurückzuführen ist.

Häufige Fragen zur Ausstattung möblierter Wohnungen

▶ Was muss in einer möblierten Mietwohnung enthalten sein?

Es gibt keine gesetzliche Mindestliste. Als Marktstandard gilt: ein Bett, ein Sofa oder Sitzbereich, ein Esstisch mit Stühlen, eine funktionsfähige Küche und ein Badezimmer mit den üblichen Einrichtungen. Was konkret inbegriffen ist, regelt der Mietvertrag und die Inventarliste.

▶ Was ist der Unterschied zwischen möbliert und teilmöbliert?

Möbliert bedeutet: Die Wohnung ist vollständig eingerichtet und sofort bewohnbar. Teilmöbliert bedeutet: Einzelne Möbelstücke sind vorhanden (z. B. Einbauküche, Schränke), aber nicht alles. Welche Kategorie gilt, bestimmt der Vertragsinhalt, nicht allein die Bezeichnung im Inserat.

▶ Muss der Vermieter Bettzeug oder Handtücher bereitstellen?

Nein, grundsätzlich nicht. Bettzeug und Handtücher gehören nicht zur Standardausstattung einer möblierten Wohnung. Sie können aber vertraglich vereinbart werden. Viele Wunderflats-Vermieter liefern Bettwäsche mit, besonders bei kürzeren Mietzeiten – das ist ein Service, kein Rechtsgebot.

▶ Darf der Vermieter die Ausstattung während des Mietverhältnisses verändern?

Nein, nicht ohne Zustimmung des Mieters. Was im Mietvertrag und der Inventarliste aufgeführt ist, ist Vertragsbestandteil. Möbel zu entfernen oder durch schlechtere zu ersetzen wäre eine Vertragsverletzung und kann zur Mietminderung berechtigen.

Quellen