Mietkaution bei möblierten Wohnungen: Rechtliche Regeln und Ihre Rechte

Die Mietkaution bei möblierten Wohnungen auf Zeit ist auf drei Nettokaltmieten begrenzt, muss insolvenzgeschützt angelegt werden und ist samt Zinsen zurückzuzahlen. Dieser Leitfaden erklärt alle Rechte und Pflichten für Vermieter und Mieter.

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ℹ Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Wunderflats handelt als Plattform und kann Einschätzungen teilen, aber keine rechtlich verbindliche Empfehlung für Ihren konkreten Einzelfall geben. Bei spezifischen Fragen empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Mietkaution ist gesetzlich auf maximal drei Nettokaltmieten begrenzt (§ 551 Abs. 1 BGB). Das gilt auch für möblierte Wohnungen auf Zeit.
  • Möblierungszuschläge und Nebenkosten zählen nicht zur Berechnungsgrundlage der Kaution.
  • Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen auf einem insolvenzgeschützten Konto anlegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu.
  • Die Rückgabe erfolgt innerhalb von drei bis sechs Monaten nach Mietende. Nach sechs Monaten ohne nachgewiesene Gegenforderung erlischt das Einbehaltungsrecht in der Regel.
  • Abzüge sind nur für echte Schäden zulässig. Normaler Verschleiß durch vertragsgemäßen Gebrauch darf nicht abgezogen werden.
  • Alternativen zur Barkaution sind Bürgschaft und Mietkautionsversicherung. Bei möblierten Zeitmieten ist die Barkaution am verbreitetsten.

Was ist die Mietkaution?

Die Mietkaution, auch Mietsicherheit oder Kaution genannt, ist eine finanzielle Absicherung, die Mieter zu Beginn eines Mietverhältnisses an den Vermieter leisten. Sie sichert mögliche Ansprüche des Vermieters ab: etwa ausstehende Mietzahlungen, Schäden an der Wohnung oder nicht bezahlte Nebenkosten. Im deutschen Mietrecht ist sie in § 551 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt.

Beim möblierten Wohnen auf Zeit hat die Kaution eine besondere Bedeutung. Die Wohnung wird eingerichtet übergeben: mit Möbeln, Haushaltsgeräten und oft weiterer Ausstattung. Der Vermieter trägt damit ein höheres Sachrisiko als bei einer leeren Wohnung. Das Gesetz behandelt möblierte Wohnungen auf Zeit dennoch grundsätzlich nach denselben Regeln wie andere Wohnraummietverhältnisse. Nur in Ausnahmefällen bestehen vertragliche Gestaltungsspielräume.

Dieser Leitfaden richtet sich an Vermieter und Mieter möblierter Wohnungen in Deutschland. Er erklärt, was das Gesetz vorschreibt, welche Möglichkeiten der Vertragsgestaltung bestehen und wie Sie Ihre Rechte im Streitfall durchsetzen können.

1
Zahlung
Kaution zu Mietbeginn leisten
2
Anlage
Insolvenzgeschützt anlegen
3
Übergabe
Protokoll bei Auszug erstellen
4
Rückgabe
Kaution + Zinsen zurückerhalten

Gesetzliche Höchstgrenze: drei Kaltmieten

§ 551 Abs. 1 BGB legt fest: Die Mietsicherheit darf das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete nicht übersteigen. Maßgeblich ist dabei die Kaltmiete, also der Grundmietzins ohne Betriebskosten, Nebenkosten und ohne etwaige Möblierungszuschläge. Dieser Grundsatz gilt für alle Wohnraummietverhältnisse in Deutschland ohne Ausnahme.

Vereinbarungen, die eine höhere Kaution vorsehen, sind nach § 551 Abs. 4 BGB unwirksam. Das gilt auch dann, wenn der Mieter einer solchen Klausel im Vertrag zugestimmt hat. Überzahlte Beträge kann der Mieter jederzeit zurückfordern.

Berechnungsbeispiel

Beträgt die Nettokaltmiete 900 EUR pro Monat, darf die maximale Kaution 2.700 EUR betragen. Ein Möblierungszuschlag von 200 EUR und eine Nebenkostenpauschale von 150 EUR bleiben bei der Berechnung außen vor. Die Berechnungsgrundlage ist allein die Kaltmiete.

Bestandteil der Miete Beispielbetrag Zählt zur Kautionsbasis?
Nettokaltmiete 900 EUR Ja
Möblierungszuschlag 200 EUR Nein
Nebenkostenpauschale 150 EUR Nein
Maximale Kaution (3 x Kaltmiete) 2.700 EUR

Ratenzahlung möglich

Gemäß § 551 Abs. 2 BGB darf der Mieter die Barkaution in drei gleichen monatlichen Raten zahlen. Die erste Rate wird bei Mietbeginn fällig, die zweite und dritte jeweils zu Beginn der beiden Folgemonate. Vertragsklauseln, die eine sofortige Zahlung der gesamten Summe verlangen, schränken dieses Recht ein und sind nicht wirksam.

💡 Hinweis für Vermieter: Wenn der Mietvertrag eine All-inclusive-Miete ausweist, sollten Sie im Vertrag den Kaltmietanteil ausdrücklich benennen. So vermeiden Sie spätere Unklarheiten bei der Kautionsberechnung.

Besonderheiten bei möblierten Wohnungen auf Zeit

§ 551 BGB gilt uneingeschränkt für alle Wohnraummietverhältnisse, einschließlich möblierter Wohnungen auf Zeit. Eine höhere gesetzliche Kaution für den Möbelbestand sieht das deutsche Recht nicht vor. Die Drei-Kaltmieten-Grenze bleibt die absolute Obergrenze.

In der Praxis stellt sich für Vermieter möblierter Wohnungen jedoch oft die Frage: Wie lässt sich das höhere Sachrisiko absichern, das durch die mitgemieteten Möbel und Geräte entsteht? Dafür gibt es zwei anerkannte Ansätze.

Möblierungszuschlag im Mietvertrag

Vermieter können einen separaten Möblierungszuschlag zur Kaltmiete vereinbaren. Dieser Zuschlag kompensiert die laufende Abnutzung der Einrichtung durch vertragsgemäßen Gebrauch. Er ist steuerlich relevant und sollte im Mietvertrag ausdrücklich ausgewiesen werden. Wichtig: Zahlt der Mieter einen Möblierungszuschlag, kann der Vermieter die Kaution nicht zusätzlich für normale Wertminderungen der Möbel heranziehen. Die Kaution sichert dann nur echte Schäden ab, die über den normalen Gebrauch hinausgehen.

Zusatzkaution für Mobiliar

In bestimmten Fällen diskutieren Gerichte, ob neben der gesetzlichen Kaution nach § 551 BGB eine separate Zusatzkaution für das Mobiliar vereinbart werden kann. Eine höchstrichterliche BGH-Entscheidung zu dieser Frage liegt noch nicht vor. Vermieter, die einen solchen Ansatz erwägen, sollten beachten: Eine Zusatzkaution kann nur das tatsächliche Schadensrisiko absichern, das nicht bereits durch den Möblierungszuschlag abgegolten wird. Eine doppelte Absicherung ist rechtlich nicht haltbar. Wir empfehlen in diesem Fall ausdrücklich rechtliche Beratung.

Ansatz Zweck Rechtlicher Status Empfehlung
Barkaution (max. 3 Kaltmieten) Sicherung aller Vermieteransprüche Eindeutig geregelt (§ 551 BGB) Immer zulässig
Möblierungszuschlag Ausgleich der Möbelabnutzung Anerkannt und üblich Empfehlenswert für Vermieter
Separate Möbelkaution Absicherung Möbelschäden Rechtlich unklar, kein BGH-Urteil Anwalt konsultieren

Hinweis: Regeln und Rechtsprechung können sich ändern. Bitte prüfen Sie aktuelle Urteile oder konsultieren Sie einen Fachmann.

Anlage und Verzinsung der Kaution

Die Art der Anlage ist gesetzlich vorgeschrieben. Nach § 551 Abs. 3 BGB muss der Vermieter eine als Barkaution geleistete Summe getrennt von seinem eigenen Vermögen bei einem Kreditinstitut anlegen. Die Anlageform muss dem Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist entsprechen. In der Praxis bedeutet das: ein separates Mietkautionssparbuch oder ein vergleichbares Kautionskonto.

Warum die Trennung wichtig ist

Die gesetzliche Pflicht zur getrennten Anlage dient dem Insolvenzschutz des Mieters. Wäre die Kaution Teil des allgemeinen Vermögens des Vermieters, könnten Gläubiger im Insolvenzfall darauf zugreifen. Das getrennt geführte Konto ist diesen Gläubigern entzogen. Mieter können die ordnungsgemäße Anlage vom Vermieter verlangen und notfalls gerichtlich durchsetzen.

⚠ Achtung: Vermieter, die die Kaution nicht insolvenzgeschützt anlegen, verletzen ihre gesetzliche Pflicht. Der Mieter kann in diesem Fall die Herausgabe der Kaution auch während des laufenden Mietverhältnisses verlangen.

Zinsen gehören dem Mieter

Die auf der Kaution erwirtschafteten Zinsen gehören dem Mieter. Sie erhöhen den Rückzahlungsanspruch am Ende des Mietverhältnisses. Der Vermieter muss die aufgelaufenen Zinsen zusammen mit der Kaution auszahlen. Aktuelle Zinssätze für Kautionssparbücher liegen bei rund 0,1 % bis 1,5 % p.a., abhängig vom Kreditinstitut. Bei einer Kaution von 2.700 EUR und einem Zinssatz von 1 % über drei Jahre wären das rund 81 EUR Zinsen, die der Mieter zusätzlich erhält.

Kein Zugriff während der Mietzeit

Der Vermieter darf die Kaution während der laufenden Mietzeit grundsätzlich nicht anrühren. Eine Ausnahme gilt nur, wenn rechtskräftig festgestellte Forderungen bestehen, die der Mieter nicht begleicht. In diesem Fall kann der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen auf die Kaution zugreifen. Der Mieter muss in diesem Fall die Kaution auf den ursprünglichen Betrag auffüllen.

Mietkautionskonto oder Bürgschaft?

Neben der klassischen Barkaution gibt es alternative Formen der Mietsicherheit. Welche Form am besten passt, hängt von der individuellen Situation beider Parteien ab.

Barkaution (Mietkautionskonto)

Die Barkaution ist die häufigste Form bei möblierten Wohnungen auf Zeit. Der Mieter überweist den vereinbarten Betrag direkt an den Vermieter, der ihn auf einem Mietkautionskonto anlegt. Beide Seiten haben Klarheit über die Summe. Für Mieter bedeutet es eine sofortige finanzielle Belastung, die am Ende des Mietverhältnisses mit Zinsen zurückkommt.

Bürgschaft (Bankbürgschaft oder Privatbürgschaft)

Bei der Bürgschaft übernimmt eine dritte Partei die Haftung gegenüber dem Vermieter. Es fließt kein Geld. Zwei Varianten sind üblich:

  • Bankbürgschaft: Die Bank des Mieters bürgt für den vereinbarten Betrag. Vorteil für den Mieter: Das Geld bleibt frei. Nachteil: Die Bank berechnet eine jährliche Bürgschaftsgebühr (häufig 1 % bis 3 % des Bürgschaftsbetrags).
  • Privatbürgschaft: Eine Privatperson (z. B. Elternteil) bürgt für den Mieter. Diese Form ist bei Studierenden häufig. Der Vermieter muss die Bonität des Bürgen prüfen und akzeptieren.

Mietkautionsversicherung

Mietkautionsversicherungen funktionieren ähnlich wie Bürgschaften: Die Versicherung übernimmt die Garantie, ohne dass Geld fließt. Diese Produkte sind typischerweise für unbefristete Mietverhältnisse ausgelegt. Für befristete möblierte Wohnungen auf Zeit werden sie von den meisten Anbietern nicht angeboten. Mieter sollten die Verfügbarkeit im Einzelfall prüfen.

Vergleich der Formen

Form Geldfluss Kosten für Mieter Geeignet für Zeitmietverträge?
Barkaution Ja, an Vermieter Einmalige Zahlung (wird zurückerstattet) Ja
Bankbürgschaft Nein Laufende Bankgebühr (ca. 1–3 % p.a.) Ja, wenn Vermieter zustimmt
Privatbürgschaft Nein In der Regel keine Ja, wenn Vermieter zustimmt
Mietkautionsversicherung Nein Laufende Versicherungsprämie Eingeschränkt (meist nur unbefristet)

Vermieter können die Form der Mietsicherheit vertraglich festlegen. Sie können die Barkaution verlangen. Sie können auch Alternativen wie eine Bürgschaft akzeptieren, sind dazu aber nicht verpflichtet. Bei möblierten Wohnungen auf Zeit ist die Barkaution der praktische Standard, da sie beiden Seiten Planungssicherheit gibt.

Rückgabe der Kaution: Fristen und Ablauf

Das BGB legt keine feste Rückgabefrist für die Mietkaution fest. Die Rechtsprechung hat jedoch anerkannte Leitlinien entwickelt. Vermieter haben eine angemessene Prüfungsfrist, in der sie alle Gegenforderungen prüfen können: ausstehende Nebenkosten, Schäden an der Wohnung oder an den Möbeln, offene Mietzahlungen.

Die Sechs-Monats-Frist als Orientierung

Die Praxis hat sich auf bis zu sechs Monate als angemessene Frist eingespielt. Diese Frist steht in Zusammenhang mit der Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters nach § 548 BGB: sechs Monate ab Rückgabe der Mietsache. Vermieter, die nach sechs Monaten keine konkreten Gegenforderungen geltend machen, verlieren in der Regel das Recht, die Kaution einzubehalten.

Liegt die Nebenkostenabrechnung noch aus, darf der Vermieter einen entsprechenden Teil der Kaution bis zur Abrechnung zurückhalten. Dieser Teilbetrag muss angemessen und begründet sein.

Ablauf der Rückgabe

  • Übergabeprotokoll erstellen: Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung und der Möbel bei Auszug schriftlich und mit Fotos. Beide Parteien unterschreiben das Protokoll. Es ist die wichtigste Grundlage für spätere Auseinandersetzungen.
  • Schlüsselrückgabe quittieren: Die Schlüsselübergabe beendet das Mietverhältnis offiziell. Das Datum ist der Startpunkt für die Prüfungsfrist des Vermieters.
  • Kautionsabrechnung anfordern: Erhält der Mieter nach drei Monaten keine Nachricht, empfiehlt sich eine schriftliche Anfrage mit Fristsetzung.
  • Schriftliche Forderung stellen: Verstreichen sechs Monate ohne Rückzahlung oder begründeten Einbehalt, fordert der Mieter die Kaution per Brief mit Fristsetzung von zwei Wochen zurück.
  • Rechtliche Schritte einleiten: Bleibt auch das ohne Reaktion, ist der nächste Schritt Kontakt zum Mieterverein oder ein Anwalt für Mietrecht.

💡 Praxistipp: Bewahren Sie alle Belege zur Kautionszahlung auf: Überweisungsbeleg, Quittung des Vermieters und eine Kopie des Mietvertrags. Diese Dokumente benötigen Sie, wenn es zur Auseinandersetzung kommt.

Zulässige und unzulässige Abzüge

Was darf von der Kaution abgezogen werden und was nicht? Diese Frage führt bei möblierten Wohnungen auf Zeit häufig zu Streit, weil Schäden an Möbeln und Einrichtung schwieriger zu beurteilen sind als reine Wohnungsschäden.

Normaler Verschleiß: kein Abzug erlaubt

§ 538 BGB stellt klar: Veränderungen und Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, gehen nicht zulasten des Mieters. Das gilt sowohl für die Wohnung als auch für die mitgemieteten Möbel und Geräte. Normale Abnutzung ist der Preis des Vermietens und darf nicht von der Kaution abgezogen werden.

Typische Beispiele für normalen Verschleiß: leichte Kratzer an Möbeloberflächen, kleinere Verfärbungen durch Sonneneinstrahlung, minimale Gebrauchsspuren an Polstermöbeln, kleine Nagellöcher in Wänden.

Echte Schäden: Abzug zulässig

Abzüge sind zulässig, wenn echte Schäden vorliegen, die über den normalen Gebrauch hinausgehen und nachweislich durch den Mieter verursacht wurden. Der Schaden muss dokumentiert und der Abzug muss verhältnismäßig sein.

Zulässige Abzüge Unzulässige Abzüge
Tiefe Kratzer oder Einrisse in Möbeln durch unsachgemäße Nutzung Leichte Gebrauchsspuren an Tischen oder Stühlen
Brandschäden durch Fahrlässigkeit Normale Verfärbungen durch Sonneneinstrahlung
Wasserschäden durch unsachgemäße Nutzung Alterungsbedingter Verschleiß von Elektrogeräten
Fehlende oder beschädigte Schlüssel Kleine Nagellöcher in Wänden
Ausstehende Mietzahlungen Schönheitsreparaturen ohne wirksame Mietvertragsklausel
Ausstehende Nebenkostennachzahlungen Wertminderungen, die durch den Möblierungszuschlag abgegolten sind

BGH-Urteil zur Verrechnung verjährter Forderungen (2024)

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10. Juli 2024 (Az. VIII ZR 184/23) klargestellt, dass Vermieter auch mit verjährten Forderungen gegen die Kaution aufrechnen können, solange die Forderungen noch nicht gerichtlich geltend gemacht wurden. Das bedeutet: Der Ablauf der Verjährungsfrist schützt den Mieter nicht automatisch. Mieter sollten bei der Kautionsabrechnung auch auf ältere Forderungen des Vermieters achten.

Dokumentation als Schutz

Das Übergabeprotokoll ist für beide Seiten das wichtigste Schutzdokument. Es hält den Zustand bei Einzug und bei Auszug fest. Fehlende Einzugsdokumentation kann dazu führen, dass der Vermieter Schäden geltend macht, die bereits vor Mietbeginn vorhanden waren. Fehlende Auszugsdokumentation kann dazu führen, dass der Mieter keine Gegenwehr hat. Machen Sie bei beiden Terminen Fotos und lassen Sie das Protokoll von beiden Seiten unterschreiben.

Widerrufsrecht und seine Auswirkungen auf die Kaution

Das Widerrufsrecht nach § 355 BGB greift bei bestimmten Konstellationen im möblierten Mietbereich und hat direkte Auswirkungen auf die Kaution. Es ist wichtig, diese Situation zu kennen, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird.

Wann gilt das Widerrufsrecht?

Das Widerrufsrecht gilt nur, wenn zwei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:

  • Gewerblicher Vermieter: Der Vermieter handelt als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also im Rahmen seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit.
  • Privater Mieter: Der Mieter ist eine natürliche Person, die als Verbraucher handelt.

Bei privater Vermietung findet das Widerrufsrecht keine Anwendung.

Auslöser für das Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht greift insbesondere, wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Vermieters geschlossen wurde oder wenn der Mieter die Wohnung vor Vertragsschluss nicht persönlich besichtigt hat. In beiden Fällen hat der Mieter 14 Tage nach Vertragsschluss Zeit, den Vertrag zu widerrufen, wenn er ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Wurde die Widerrufsbelehrung vergessen oder fehlerhaft ausgestellt, verlängert sich die Widerrufsfrist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage.

Was passiert mit der Kaution bei Widerruf?

Widerruft der Mieter den Mietvertrag wirksam, ist der Vertrag rückabzuwickeln. Bereits gezahlte Beträge, einschließlich der Mietkaution, sind vollständig zurückzuzahlen. Der Vermieter kann in diesem Fall grundsätzlich keine Ansprüche aus dem widerrufenen Vertrag geltend machen.

⚠ Achtung für gewerbliche Vermieter: Wenn Sie gewerblich möblierte Wohnungen vermieten, müssen Sie Ihre Mieter bei Vertragsschluss über das Widerrufsrecht belehren. Versäumen Sie das, riskieren Sie eine erheblich verlängerte Widerrufsfrist. Nutzen Sie hierfür das gesetzliche Muster-Widerrufsformular.

Rechte und Pflichten auf einen Blick

Die folgende Übersicht fasst die wesentlichen Regeln für Vermieter und Mieter zusammen. Sie ersetzt keine rechtliche Beratung, gibt aber eine schnelle Orientierung.

Pflichten des Vermieters

  • Höchstgrenze einhalten: Die Kaution darf drei Nettokaltmieten nicht überschreiten (§ 551 Abs. 1 BGB). Höhere Beträge sind unwirksam.
  • Ratenzahlung zulassen: Der Mieter hat das Recht, die Barkaution in drei monatlichen Raten zu leisten.
  • Insolvenzgeschützt anlegen: Die Kaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters auf einem Mietkautionskonto liegen.
  • Zinsen auskehren: Bei Rückgabe sind die aufgelaufenen Zinsen an den Mieter zu zahlen.
  • Fristgerecht abrechnen: Innerhalb von bis zu sechs Monaten nach Mietende muss die Kautionsabrechnung erfolgen.
  • Abzüge begründen: Einbehaltungen müssen sachlich begründet, dokumentiert und verhältnismäßig sein.
  • Widerrufsbelehrung erteilen (gewerblich): Gewerbliche Vermieter müssen Mieter über ihr Widerrufsrecht informieren.

Rechte des Mieters

  • Nachweis der Anlage verlangen: Der Mieter kann jederzeit einen Nachweis über das Mietkautionskonto verlangen.
  • Rückzahlung fordern: Sechs Monate nach Mietende ohne begründeten Einbehalt hat der Mieter Anspruch auf vollständige Rückzahlung.
  • Zinsen erhalten: Die auf der Kaution angefallenen Zinsen gehören dem Mieter.
  • Abzüge prüfen: Der Mieter kann Abzüge anfechten, die auf normalem Verschleiß beruhen oder nicht belegt sind.
  • Widerruf ausüben (wenn anwendbar): Bei gewerblichen Vermietern kann der Mieter unter den genannten Voraussetzungen innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Diese Liste ist nicht abschließend. Rechtliche Anforderungen können sich ändern. Konsultieren Sie bei konkreten Fragen einen Fachanwalt für Mietrecht oder den Mieterverein in Ihrer Stadt.

ℹ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel wurde sorgfältig auf Basis des geltenden deutschen Rechts erstellt (Stand: Juni 2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenden Sie sich bei konkreten Streitigkeiten oder rechtlichen Fragen an einen Fachanwalt für Mietrecht oder Ihre lokale Mieterrechtsorganisation.

Häufig gestellte Fragen zur Mietkaution bei möblierten Wohnungen

Wie hoch darf die Mietkaution bei einer möblierten Wohnung sein?

Die gesetzliche Höchstgrenze liegt bei drei Nettokaltmieten (§ 551 Abs. 1 BGB). Diese Grenze gilt auch für möblierte Wohnungen auf Zeit. Nebenkosten und Möblierungszuschläge dürfen bei der Berechnung nicht einbezogen werden. Eine höhere Kaution ist unwirksam, selbst wenn sie vertraglich vereinbart wurde.

Muss der Vermieter die Kaution auf einem eigenen Konto anlegen?

Ja. Gemäß § 551 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen auf einem insolvenzgeschützten Konto anlegen, in der Regel einem Mietkautionssparbuch. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und werden bei der Rückgabe ausgezahlt.

Wann muss die Mietkaution zurückgezahlt werden?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist. Die Rechtsprechung erkennt dem Vermieter eine angemessene Prüfungsfrist von bis zu sechs Monaten zu. Nach sechs Monaten ohne nachgewiesene Gegenforderung erlischt das Recht auf Einbehalt in der Regel. Steht noch eine Nebenkostenabrechnung aus, darf der Vermieter einen entsprechenden Teilbetrag länger zurückhalten.

Darf der Vermieter die Kaution für normale Abnutzung der Möbel einbehalten?

Nein. Normaler Verschleiß durch vertragsgemäßen Gebrauch (§ 538 BGB) darf nicht von der Kaution abgezogen werden. Das gilt auch für mitvermietete Möbel und Einrichtungsgegenstände. Wurde ein Möblierungszuschlag vereinbart, ist die normale Wertminderung damit bereits abgegolten. Abzüge sind nur bei echten Schäden zulässig, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen und dokumentiert sind.

Was ist der Unterschied zwischen Barkaution und Bürgschaft?

Bei der Barkaution überweist der Mieter den Betrag direkt an den Vermieter, der ihn insolvenzgeschützt anlegen muss. Bei der Bürgschaft übernimmt eine dritte Partei (Bank oder Privatperson) die Haftung gegenüber dem Vermieter, ohne dass Geld fließt. Der Vermieter muss einer Bürgschaft zustimmen. Er ist nicht verpflichtet, diese statt einer Barkaution zu akzeptieren.

Gilt das Widerrufsrecht auch für den Mietvertrag bei gewerblichen Vermietern?

Ja, wenn der Vermieter gewerblich handelt und der Mieter eine Privatperson ist, greift das Widerrufsrecht nach § 355 BGB. Der Mieter kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen, sofern er ordnungsgemäß belehrt wurde. Bei privater Vermietung gilt kein Widerrufsrecht. Im Falle eines wirksamen Widerrufs ist die gezahlte Kaution vollständig zurückzuzahlen.

Kann die Kaution zur letzten Mietzahlung verwendet werden?

Nein. Die Kaution ist ausschließlich zur Sicherung der Vermieteransprüche nach Mietende gedacht. Mieter bleiben bis zum letzten Tag des Mietverhältnisses zur Mietzahlung verpflichtet. Die eigenmächtige Verrechnung der Kaution mit der letzten Miete ist nicht zulässig und berechtigt den Vermieter zur Kündigung.

Quellen

  • § 551 BGB: Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten. gesetze-im-internet.de
  • § 538 BGB: Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch. gesetze-im-internet.de
  • § 548 BGB: Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters. gesetze-im-internet.de
  • § 355 BGB: Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen. gesetze-im-internet.de
  • dejure.org: § 551 BGB Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten mit Rechtsprechung. dejure.org
  • Mietrecht.org: Mietkaution für möblierte Wohnungen. mietrecht.org
  • Immowelt: Kaution möblierte Wohnung: Höhe, Rückzahlung & Rechte. immowelt.de
  • Deutsches Mietrecht: Wie muss der Vermieter die Mietkaution anlegen? deutschesmietrecht.de
  • ARAG: Mietkaution Rückzahlung: Fristen, Rechtliches & mehr. arag.de
  • BGH-Urteil vom 10. Juli 2024, Az. VIII ZR 184/23: Verrechnung verjährter Forderungen mit Kaution. bundesgerichtshof.de
  • Sparkasse.de: Mietkaution: Was gilt für Mieter & Vermieter? sparkasse.de
  • Wunderflats Hub: Möbliert vermieten auf Zeit: die rechtliche Lage. hub.wunderflats.com
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Mietkaution bei möblierten Wohnungen: Rechtliche Regeln und Ihre Rechte

Die Mietkaution bei möblierten Wohnungen auf Zeit ist auf drei Nettokaltmieten begrenzt, muss insolvenzgeschützt angelegt werden und ist samt Zinsen zurückzuzahlen. Dieser Leitfaden erklärt alle Rechte und Pflichten für Vermieter und Mieter.